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Hund „an Bord”. Dürfen unsere Vierbeiner im LKW mitfahren?

Ein treuer Beifahrer und Wegbegleiter darf im Fahrzeug laut der Straßenverkehrsordnung StVO mitfahren. Unabhängig davon, ob Hund oder Katze, müssen Tiere entsprechend gesichert werden. Doch eine Anschnallpflicht für Hunde ist nicht vorgeschrieben. Wir erklären die Details.

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4.12.2021

Im Sinne der Straßenverkehrsordnung gibt es keine eigenen Gesetze für Tiere. Für sie gelten die Gesetze über Ladung. Das heißt, man muss Tiere so sichern, dass diese auch bei Vollbremsung zu keiner Behinderung führen, ansonsten kann es teuer werden.

Paragraph 22 der StVO legt fest, wie die Ladung im Fahrzeug gesichert sein soll:

Jede Ladung muss so gesichert sein, dass sie „selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

Außerdem gilt laut Paragraph 23 der StVo:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Bei Nichteinhaltung droht folgendes Bußgeld:

  • 35 Euro bei nicht ausreichend gesicherter Ladung,
  • 60 Euro und einen Punkt in Flensburg bei nicht ausreichend gesicherter Ladung, wenn es zusätzlich zur Gefährdung anderer kommt,
  • 75 Euro und einen Punkt in Flensburg bei nicht ausreichend gesicherter Ladung, wenn es zum Unfall kommt.

Chef, Kunde & Hausordnung

Bevor man sich für die Mitnahme eines Hundes entscheidet, sollte man vorab seinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, denn der Chef und Kunde haben natürlich das letzte Wort. Auch Hausordnung beim Be- und Entladen beim Kunden müssen beachtet werden. Da Hunde nicht überall auf das Betriebsgelände dürfen.

Das muss man bei Fahrten ins Ausland beachten

An der Grenze benötigen wir einen europäischen Impfausweis und das Tier muss gechippt sein. Manche Länder haben auch Gesetze zu einer Leinen- oder Maulkorb-Pflicht, oder zur Haftpflichtversicherung der Tiere. Das sollte man vor der Routenplanung mitberücksichtigen.

Zudem sind bestimmte Hunderassen in manchen Ländern nicht zur Einfuhr zugelassen. Die Liste der verbotenen Kampfhunde ist von Land zu Land unterschiedlich.

Versicherung

Ein wichtiger Aspekt ist die Versicherung. In der LKW-Versicherung werden Haustiere nicht ausdrücklich erwähnt. Somit muss man für alle Schäden die das Tier verursacht, selbst aufkommen.

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