Deutschland: Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erneut verlängert

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Am 08. April hat das BAG die Übersicht über die straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19 aktualisiert. Aus dem Dokument ergibt sich, dass alle Bundesländer die bisherigen Lockerungen verlängert haben.

Alle Bundesländer außer Bayern haben beschlossen, die Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. In Bayern gilt die Lockerung bis zum 16. Mai und betrifft nur notwendige Fahrten.

In den meisten Bundesländern gilt die Lockerung bis auf weiteres nicht für Großraum- und Schwertransporte. Die vollständige BAG-Übersicht, die laufend aktualisiert wird, finden Sie hier.

Foto: Trans.INFO

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