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IRU kritisiert Verteuerung der Eurovignette

Am 4. Mai hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Aufnahme von Anhängern und Sattelaufliegern in die Wegekostenrichtlinie (Eurovignette) vorgelegt, der von IRU kritisiert wird.

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Die internationale Straßentransport-Union IRU kritisiert die Gebühren im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Änderungen der Wegkostenrichtlinie (Eurovignette).

Die Europäische Kommission möchte Anreize für die Markteinführung energieeffizienterer Anhänger und Sattelauflieger schaffen, indem sie diese in die CO₂-Satzvariation einbezieht, die die Mitgliedstaaten jedoch erst ab dem 1. Juli 2030 anwenden müssen, was von IRU nicht befürwortet wird.

Der vorgelegte Vorschlag der Europäischen Kommission, Anhänger und Sattelauflieger in die Eurovignetten-Richtlinie einzubeziehen, kann nur dann als Anreiz für die Industrie angesehen werden, wenn die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, diesen ab demselben Datum wie die Änderung des CO₂-Satzes für Kraftfahrzeuge anzuwenden.

Die Tariferhöhungen, die 2022 veröffentlicht wurden, sollen von den Mitgliedstaaten bis zum 25. März 2024 umgesetzt werden, heißt es laut IRU.

Nach der derzeitigen Regelung sind die Eurovignetten-Gebühren fahrzeuggebunden. Die Gebührenhöhe ist nach der Euroklasse der Kraftfahrzeuge gestaffelt. Ab März 2024 wird eine auf der CO₂-Leistung basierende Tarifänderung verbindlich sein.

Die Straßenverkehrsbranche hatte höhere Erwartungen an den Vorschlag. Die IRU kann eine solche Ausweitung der Eurovignetten-Richtlinie nur dann begrüßen, wenn die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sie ab dem gleichen Datum wie die Regelung für Kraftfahrzeuge anzuwenden. Fahrzeugkombinationen könnten aufgrund der Energieeffizienz des Anhängers in eine günstigere Gebührenkategorie eingestuft werden, was für Fahrzeuge, die durch die Einführung der CO₂-Satzänderung herabgestuft werden könnten, ein rettender Ausweg sein könnte. Die Verpflichtung zur Anwendung dieser Regelung kann nicht bis zum 1. Juli 2030 warten,” kommentiert Raluca Marian, IRU Director EU Advocacy die Vorschläge.

Und fordert die EU-Kommission auf, dafür zu sorgen, dass dieser Vorschlag ein echter positiver Anreiz für Transportunternehmen wird. Es muss ein Instrument sein, betont sie, „das es Fahrzeugkombinationen ermöglicht, ab dem gleichen Datum wie die Anwendung der CO₂-Satzänderung für Kraftfahrzeuge in eine günstigere Gebührenklasse zu fallen.”

Enorme Tariferhöhungen

Die derzeitige Rahmenrichtlinie für die Eurovignette birgt bereits die Gefahr, dass die Gebühren für Nutzer und externe Kosten für schwere Nutzfahrzeuge erheblich steigen werden, wie aus dem Entwurf der Bundesregierung für die Umsetzung hervorgeht, in dem die Maut-Gebühren fast verdoppelt werden, wobei die derzeit vorgeschlagene Regelung nicht berücksichtigt wird.

Dies sei inakzeptabel, so die IRU, da in der Eurovignetten-Änderung von 2022 eindeutig festgelegt sei, dass die Einführung CO₂-bezogener Gebühren nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung erhoben werden darf.

Hoher Verwaltungsaufwand

Darüber hinaus ist das System der Staffelung des CO₂-Satzes bereits sehr komplex, und die Hinzunahme von Anhängern und Sattelaufliegern könnte es noch komplizierter machen”, betonte Raluca Marian.

Die vorgeschlagenen Änderungen könnten auch einen hohen Verwaltungsaufwand für Fahrer und Betreiber mit sich bringen. Der Gesetzgeber wird Lösungen finden müssen, um den mit der wiederholten Registrierung von Fahrzeugkombinationen bei Mautbetreibern verbundenen Verwaltungsaufwand zu minimieren, so die Union.

Nach Ansicht von IRU könnte die Umsetzung, des Vorschlags bedeuten, dass viele Euro 6 Fahrzeuge, die derzeit als die sauberste Technologie gelten, im Jahr 2024 in wesentlich ungünstigeren Kategorien landen werden. Daher betont IRU, dass die EU dies nicht zulassen sollte.

Der Vorschlag der Kommission liegt derzeit dem EU-Rat und dem EU-Parlament vor. Sollten sie den Text in erster oder zweiter Sitzung nicht annehmen, wird ein Vermittlungsverfahren einberufen, um einen neuen Text zu erarbeiten.

 

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