Die Eurovignette-Richtlinie , die 2022 geändert wurde, verpflichtet Mitgliedstaaten mit Straßennutzungsgebühren, die Mautgebühren entsprechend den CO₂-Emissionen der Fahrzeuge zu differenzieren. Doch trotz des jährlichen Wachstums der Verkaufszahlen bleiben emissionsfreie Modelle weit teurer als ihre Diesel-Pendants, was die Einführung verlangsamt.
Um den Übergang zu erleichtern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die derzeitige Maut- und Nutzungsgebührenbefreiung bis zum 30. Juni 2031 zu verlängern. Die neue Frist soll an die CO₂-Leistungsstandards der EU für schwere Nutzfahrzeuge angepasst werden, die bis 2030 eine Reduzierung der Emissionen um 43 Prozent fordern. Durch die längere Mautbefreiung hofft Brüssel, die wirtschaftliche Argumentation für Transportunternehmen, die einen Wechsel in Betracht ziehen, zu stärken.
EWSA unterstützt Plan, betont jedoch breitere Maßnahmen
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat den Vorschlag begrüßt und ihn als sowohl rechtzeitig als auch notwendig beschrieben. Doch der Ausschuss warnt, dass Mautbefreiungen allein nicht ausreichen werden, um den Markt zu verändern.
In seiner Stellungnahme weist er auf mehrere fehlende Bestandteile hin:
- die langsamen Ausbau von Lade- und Tankstellen im TEN-T Netzwerk,
- das Risiko, dass kleine und mittlere Unternehmen zurückbleiben,
- und die Gefahr, dass Transportunternehmen für dieselben Emissionen doppelt zahlen unter überlappenden CO₂- und externen Kostenbelastungen.
Der EWSA fordert auch, dass Maut-Einnahmen direkt in die Dekarbonisierung reinvestiert werden, anstatt im allgemeinen Haushalt zu verschwinden. Um sicherzustellen, dass die Politik auf Kurs bleibt, schlägt er eine Überprüfung zur Halbzeit im Dezember 2028 vor, bei der die Fahrzeugannahme, der Infrastrukturausbau und die Marktbereitschaft bewertet werden.
Transportunternehmen drängen auf breitere Anreize
Die Internationale Straßentransportunion (IRU) hat die Verlängerung ebenfalls begrüßt und sie als starkes Signal an die Branche bezeichnet. Sie warnt jedoch, dass Transportunternehmen noch keine konstanten Vorteile sehen. Da die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, die Befreiung anzuwenden, haben dies nur wenige getan, was zu einem Flickenteppich von Regeln in Europa führt.
RALU EU-Direktorin Raluca Marian beschreibt die Verlängerung als wichtigen Schritt, merkt jedoch an, dass emissionsfreie Lkw immer noch zwei bis dreimal teurer sind als Diesel. Gleichzeitig betont sie, dass „freiwillige Maßnahmen allein nicht ausreichen, um die großflächige Einführung emissionsfreier Fahrzeuge anzutreiben.“
Die IRU fordert daher eine verbindliche Zweckbindung der CO₂-Mauteinnahmen, ein Verbot der Doppelbesteuerung, sobald ETS 2 in Kraft tritt, und die Einbeziehung von CO₂-neutralen Kraftstoffen in das System der Mautvorteile. Zudem fordert sie einen einfacheren administrativen Rahmen mit EU-weiter Anerkennung von Emissionsklassen, um unterschiedliche nationale Regeln zu vermeiden.
Wie es in Brüssel weitergeht
Mit der bereits erfolgten Unterstützung des Vorschlags durch das Europäische Parlament richtet sich die Aufmerksamkeit nun auf den Rat der Europäischen Union. Die IRU hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Maßnahme bis Ende 2025 zu verabschieden, um eine Lücke in den aktuellen Regeln zu vermeiden.
Für Transportunternehmen verspricht die Verlängerung vorhersagbarere Kosten und einen längeren Planungshorizont. Doch sowohl der EWSA als auch die IRU sind sich einig, dass Befreiungen allein nicht den Umfang an Annahme bringen werden, der erforderlich ist, um die 2030-Ziele der EU zu erreichen. Ohne konsistente Regeln, zuverlässige Infrastruktur und ein faires Abgabensystem könnte das volle Potenzial der Politik unerreichbar bleiben.
Weitere Informationen zu den Herausforderungen der Branche finden Sie in unserem Artikel über die Einigung bei LKW-Maut und die Beschäftigungserwartungen in der Transport- und Logistikbranche.