Ab dem 15. Oktober 2021 werden alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor Italiens den „Green Pass“ (3G-Nachweis) vorweisen müssen, um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Strassentransportunternehmer Österreichs. Demnach sind auch Lkw-Fahrer für das Be- und Entladen in den italienischen Firmen verpflichtet einen „Green Pass“ vorzulegen. Die neuen Anforderungen sollen auch für ausländische LKW-Fahrer, jedoch wartet der italienische Verband ANITA noch auf eine weiterführende Klarstellung seitens der italienischen Regierung und des Verkehrsministeriums. Diese soll bis Anfang Oktober vorliegen.