Ab dem 15. Oktober 2021 werden alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor Italiens den „Green Pass“ (3G-Nachweis) vorweisen müssen, um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Strassentransportunternehmer Österreichs. Demnach sind auch Lkw-Fahrer für das Be- und Entladen in den italienischen Firmen verpflichtet einen „Green Pass“ vorzulegen. Die neuen Anforderungen sollen auch für ausländische LKW-Fahrer, jedoch wartet der italienische Verband ANITA noch auf eine weiterführende Klarstellung seitens der italienischen Regierung und des Verkehrsministeriums. Diese soll bis Anfang Oktober vorliegen.
Foto: Pixabay/jackmac34 CC0
[UPDATE 15.10.2021] Keine Green-Pass-Pflicht für ausländische LKW-Fahrer
Das italienische Ministerium hat gestern bekannt gegeben, dass LKW-Fahrer aus dem Ausland von der Green-Pass-Pflicht ausgenommen sind. In Italien werden Arbeitnehmer künftig einen Green Pass vorlegen müssen, um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten. Dieses gilt auch für LKW-Fahrer.
Lesezeit 1 Min.