Im Rahmen der Kontrollaktion am 11. und 12. Januar wurden unter Berück-sichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 659 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 649 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmun-gen, 72 Fahrzeuge auf die Einhaltung des Verbots des Verbringens der regel-mäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und 31 Fahrzeuge von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 19 Fahrzeuge wurden in Be-zug auf die Kabotageregelungen, sieben in Bezug auf das Verbot der Verbrin-gung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug beanstandet. Die TUK-Experten beanstandeten zwei technische Mängel. Es handelte sich dabei um eine manipulierte Abgasreinigungsanlage und einen Mangel im Be-reich der Beleuchtung.
Am 25. und 26. Januar wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 700 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 686 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 52 Fahrzeuge auf die Einhaltung des Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und von den TUK Experten 22 Fahrzeuge auf technische Mängel geprüft. 32 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen bean-standet. Es wurden sechs Verstöße gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 22 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden durch die TUK Ex-perten drei Verstöße festgestellt, darunter einer im Bereich der Bremsanlage und einer im Bereich des Aufbaus.
An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während dieser Schwerpunktkontrollen im Januar 2023 insgesamt 88.951 EUR vereinnahmt.