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Koalitionsausschuss beschließt eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

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Laut jüngsten Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit hat mittlerweile nahezu jeder dritte Betrieb in Deutschland Kurzarbeit angezeigt. Darum hat sich der Koalitionsausschuss jetzt auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt.

Das Kurzarbeitergeld wird abhängig von der Dauer gestaffelt erhöht. Die Erhöhungen gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Bisher zahlte die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls. Jetzt soll ab dem vierten Monat des Bezugs das Kurzarbeitergeld für kinderlose Beschäftigte, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent des Lohnausfalls erhöht werden, gab das Bundesfinanzministerium bekannt.

Bei Beschäftigten mit Kindern, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, beläuft sich die Erhöhung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 87 Prozent.

Der Beschluss des Koalitionsausschusses wurde positiv aufgenommen.

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes mit einer zeitlichen Staffelung halte ich für richtig, weil die finanziellen Probleme mit der Zeit zunehmen werden. Die Beschlüsse werden die Konsumnachfrage stabilisieren und sind deshalb auch eine geeignete konjunkturpolitische Maßnahme, sagte ifo-Präsident Clemens Fuest.

Foto: Wikimedia

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