Die Landespolizei Sachsen-Anhalt nahm rund 435 Fahrzeuge genauer unter die Lupe. Bei den Kontrollen nahmen 130 Polizistinnen und Polizisten teil, die bei rund 185 kontrollierten Fahrzeugen (43 Prozent) Verstöße festgestellt haben.
Neben technischen Mängeln stießen die Beamten auch auf fehlende Dokumente und ein Berufskraftfahrer war ohne Fahrerlaubnis am LKW-Steuer unterwegs.
Die Einsatzkräfte stießen auf verschiedene Mängel. Laut dem Innenministerium Sachsen-Anhalt waren 34 Verstöße so gravierend, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste. So waren die Fahrzeuge in 27 Fällen überladen – oder die Ladung nicht ausreichend gesichert, 26 Mal waren die kontrollierten Berufskraftfahrer zu schnell unterwegs und in 39 Fällen fehlten wichtige Dokumente, teilt das Innenministerium Sachsen-Anhalt mit.
Allein der Umstand, dass die Landespolizei rechnerisch bei zwei von fünf kontrollierten Lkw und Reisebussen Mängel und Verstöße gefunden hat, zeigt: Bei den Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs dürfen wir nicht nachlassen. Diese dienen nicht nur der Sicherheit aller Bus‑Passagiere und Berufskraftfahrer, sondern machen Sachsen‑Anhalts Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer.“ – so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
Gravierendes Problem – Ladungssicherung
In Hamburg kontrollierten die Einsatzkräfte am 16. Juni und nahmen hier besonders LKW unter die Lupe. Die über 30 Einsatzkräfte stellten an einem Tag bei 32 von 55 überprüften Kraftfahrzeugen Mängel fest. Das Ergebnis:
- 21 x Verstöße Schwerlastverkehr (Ladungssicherung, Überladung, Sozialvorschriften)
- 2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
- 1 x Missachtung Gurtpflicht
- 3 x Umweltdelikt
- 10 x sonstiges
Bei 15 Fahrzeugen lagen unzureichende Ladungssicherungen vor. Die Beamten untersagten bis zur Behebung vor Ort die Weiterfahrt.
Außerdem ergaben sich folgende Besonderheiten:
Bei der Verwiegung eines tschechischen 3,5 – Tonners stellten die Beamten eine Überladung um 52 Prozent fest. Die 27-jährige Fahrerin hinterließ eine Sicherheitsleistung in Höhe von 740 Euro.
Einem 37-jährigen Polen wurde die Weiterfahrt untersagt, da dieser sein Kleintransportergespann nicht mit der erforderlichen Fahrerlaubnis führte. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.