Die EU-Wegekostenrichtlinie, die die Basis für die Neugestaltung der LKW-Maut darstellt, soll bis 25. März 2024 in österreichisches Recht umgesetzt werden.
Zudem kommt die automatische jährliche Valorisierung der Maut in Österreich, die unter Berücksichtigung der hohen Inflation ohnehin drastisch erhöht wird. Und hinzukommen sollen noch die Extrakosten für die CO2-Emissionen.
Unternehmen brauchen Planbarkeit
Seitens der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sei das neue System, das die EU-Wegekostenrichtlinie vorsieht, sehr komplex und lässt gleichzeitig einige Spielräume für die Nationalstaaten offen.
Es gibt viele Schrauben, an denen man drehen kann. Allerdings sind auch einige Änderungen vorgesehen, etwa die Umstellung vom höchsten zugelassenen Gesamtgewicht auf das technisch zulässige Gesamtgewicht. Und hier ist noch nicht wirklich durchgesickert, was das in der Praxis bedeutet“, erklärt Erik Wolf, Geschäftsführer der WKÖ-Bundessparte Transport und Verkehr.
So fallen Fahrzeuge, die bis 3,5 Tonnen Gewicht zugelassen sind, bisher unter die Vignettenpflicht. Da aber laut Typenschein oft bis zu 4,25 Tonnen technisch möglich wären, müssen diese Fahrzeuge künftig die fahrleistungsabhängige LKW-Maut zahlen.
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Eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung droht
Die österreichische Transportbranche fordert eine Zurückhaltung bei den CO2-Kosten.
Es darf zu keiner Doppel- oder Mehrfachbesteuerung von CO2 kommen. Wir haben schon den CO2-Preis. Wenn man kleinere Fahrzeuge hinzurechnet, die neu in die Nova-Besteuerung fallen, dann gibt es sogar eine Vierfachbesteuerung“, so Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ.
In Summe plädiert die Branche dafür, dass die Richtlinie moderat umgesetzt wird und es im Endeffekt zu keiner höheren Belastung kommt. Da Österreich ohnehin schon jetzt das teuerste Mautland in der EU sei.
Während ein 40 Tonnen LKW in Österreich mit 50 Euro nur 114 Kilometer weit kommt, sind es in Deutschland 263 km und in Polen sogar 712 km, rechnet WKÖ vor.
Die Höhe der Mautsätze sollen bis November im Bundesstraßenmautgesetz feststehen, die die österreichische Autobahngesellschaft Asfinag ab 2024 auf Autobahnen und Schnellstraßen erheben wird.
#mauteverest
In Deutschland macht der Bundesverbandes für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) mit der Kampagne – #mauteverest „so kommen wir nicht über den Berg“ – auf die Problematik der Mauterhöhung aufmerksam, da diese eine zusätzliche Belastung der Wirtschaft und Gesellschaft mit jährlich ca 7,62 Mrd. Euro ist. Und die Leidtragenden werden letztendlich die Verbraucher sein.