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Landgericht verneint hinreichenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes gegen LKW-Fahrer

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11.10.2019

Im Verfahren gegen den wegen Mordes angeklagten LKW-Fahrer hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Passau die Anklage mit der Maßgabe zugelassen, dass der Angeklagte lediglich der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs hinreichend verdächtig ist, nicht aber des versuchten Mordes.

Die Strafkammer führt in der Entscheidung aus, dass das vorgeworfene Fahrmanöver zwar in höchstem Maße gefährlich gewesen sei und für andere Verkehrsteilnehmer, so etwa entgegenkommende Fahrzeugführer, auch tödlich hätte enden können, gleichwohl sei aller Voraussicht nach der Nachweis eines Tötungsvorsatzes nicht zu führen.Hinreichend verdächtig sieht die Kammer den Angeklagten der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs. Wegen der zu erwartenden Strafe für dieses Vergehen von bis zu 4 Jahren hat die Kammer das Verfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Passau eröffnet.Wegen fortbestehender Fluchtgefahr wurde der Haftbefehl aufrechterhalten.

LKW-Fahrer nach riskantem Fahrmanöver wegen versuchten Mordes angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Passau hat Anklage wegen versuchten Mordes gegen einen tschechischen LKW-Fahrer erhoben. Ende Januar 2019 soll der heute 53-jährige Angeschuldigte auf der B12 in Richtung Freyung mit seinem Sattelzug und Sattelauflieger (Gesamtlänge 15 Meter) auf der dreispurig ausgebauten Bundesstraße auf die linke Fahrspur gewechselt haben, obwohl für LKW ein Überholverbot bestand. Er soll zunächst einen LKW und danach einen Sattelzug überholt haben, letzteren auf Höhe eines Hinweisschildes, dass sich die Spur in 200 Metern auf eine Spur verenge. Auch nach Abschluss dieses Überholvorgangs soll der Angeschuldigte, obwohl es ihm möglich gewesen sein soll, nicht wieder eingeschert haben, sondern soll zum Überholen eines weiteren Sattelzugs angesetzt haben. Der Angeschuldigte soll sich beim Ansetzen etwa 40-50 Meter vor dem Ende des zweispurigen Ausbaus befunden haben, es bestand komplettes Überholverbot. Die Sichtweite des Angeschuldigten soll lediglich  etwa 300 Meter betragen haben. Trotz für ihn geltender Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h soll er sein Fahrzeug auf ca. 80 km/h beschleunigt haben und zu dem Sattelzug aufgeschlossen haben.

Dem Angeschuldigten soll nun ein Schulbus entgegengekommen sein. Obwohl der Angeschuldigte, der parallel neben dem anderen Sattelzug fuhr, den Überholvorgang noch hätte abbrechen können, soll er weiter überholt haben und damit das Geschehen völlig aus der Hand gegeben haben. Die Fahrbahnränder seien durch Räumschnee begrenzt gewesen, die Fahrbahnbreite sei für ein gefahrloses Nebeneinanderfahren von 2 Sattelzügen und 1 Schulbus nicht geeignet gewesen.

Der überholte Sattelzug als auch der Schulbus sollen Abbremsmanöver eingeleitet haben und dabei auch den Räumschnee touchiert haben. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen soll jeweils nur etwa 30-40 Zentimeter betragen haben. Ohne die optimale Abwehrreaktion der anderen Fahrzeuge soll eine Kollision nicht zu verhindern gewesen sein.

Foto: Pixabay

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