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LKW-Abwrackprämie: Anforderungen erneut gelockert

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Seit dem 26. Januar 2021 können Anträge für das Förderprogramm zur LKW-Flottenerneuerung gestellt werden. Diese Woche hat das BMVI die Anforderungen für die LKW-Abwrackprämie erneut angepasst.

Ursprünglich sollten Unternehmen die LKW-Abwrackprämie nur erhalten, wenn der der Alt-LKW mindestens zwölf Monate in Deutschland zugelassen war. Wie das Portal dvz.de unter Berufung des DSLV meldet, wurde diese Anforderung  nun gelockert. Nach der Änderung steht die LKW-Abwrackprämie ebenfalls zu, wenn das zu verschrottende Bestandsfahrzeug mindestens zwölf Monate in Deutschland in Betrieb war.

Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse https://antrag-gbbmvi.bund.de einzureichen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 15.000 Euro im Fall der Verschrottung eine Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro V oder EEV oder 10. 000 Euro im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter. Überdies wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer- Technologie ( zum Beispiel Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.Der Zuschuss wird einmalig ausgezahlt.

Die Förderungen werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Anträge können bis spätestens 15. April 2021 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Das elektronische Antragssystem wird geschlossen, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.

Foto: Flickr

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