Der Berufskraftfahrer ging gegen den Bußgeldbescheid in Berufung, und am 30. August 2023 verkündete der Richter in Brescia ein Urteil in seinem Fall.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war eine Analyse des Artikels 142 der italienischen Straßenverkehrsordnung, berichtet das italienische Verkehrsportal uominietrasporti.it.
Die strittige Geldbuße ist nämlich “wegen der fehlenden Angabe des Ortes, an dem der beanstandete Verstoß stattgefunden hat, rechtswidrig”.
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Dem Polizeibericht ist nämlich nicht zu entnehmen, ob die Straftat in Italien oder im Ausland begangen wurde. Und wenn der Vorfall in Italien stattfand, wird der genaue Ort, an dem er sich ereignet hätte, nicht angegeben, wie in Artikel 383 der Durchführungsverordnung CDS (Customs Decisions System) gefordert.
Wäre die Handlung im Ausland begangen worden, “wäre sie von der italienischen Polizei nicht geahndet worden, da sie in dieser Angelegenheit nicht zuständig ist”.
Folglich entschied der Richter, dass der Antrag des Fahrers gerechtfertigt war und ließ die Strafe aufheben. Ferner werden dem LKW-Fahrer seine Gerichtskosten erstattet.
Das Urteil hat große Bedeutung
Weshalb hat dieses Urteil besondere Bedeutung? Das Italienischen Nachrichtenmedium betont, dass dies der erste Fall ist, in dem ein Richter feststellt, dass die italienische Polizei keine Geldstrafe verhängen kann, wenn der Ort der Straftat nicht bekannt ist und daher außerhalb Italiens liegen könnte, da sie nicht befugt ist, solche Sanktionen zu verhängen.
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