Es konnte ermittelt werden, dass er seinen LKW auf einem nahe gelegenen Großgelände berechtigt abgestellt habe. Dieses Gelände wurde jedoch über die Feiertage, vom LKW-Fahrer offensichtlich unbemerkt, abgeschlossen.
Der LKW-Fahrer, der berechtigt auf dem Gelände verbleiben sollte, kletterte über das besonders gesicherte Haupttor und verletzte sich hierbei am Unterarm nicht unerheblich. Die Fleischwunde musste im Krankenhaus medizinisch versorgt werden.
Warum er überhaupt über das Tor kletterte und nicht einfach den Personenausgang nutzte, bleibt derzeit unklar. Da der LKW-Fahrer erheblich dem Alkohol zugesprochen hatte, wurde ihm der Zündschlüssel seines abgestellten LKW abgenommen und präventiv sichergestellt. Diesen kann er wiedererhalten, wenn er vor Fahrtantritt nach den Feiertagen nüchtern ist.