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Foto: Małgorzata Szotkowska

LKW-Fahrverbote im Juli und August 2024

In den kommenden Wochen wird es zusätzlich zu den Sommer- und Sonntagsfahrverboten für LKW in mehreren EU-Ländern auch zu Feiertagsverkehrsbeschränkungen kommen. Hier ein Überblick.

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In vielen EU-Ländern gibt es im Juli und August gesetzliche Feiertage. Neben dem katholischen Feiertag im August, der in vielen EU-Ländern ein gesetzlicher Feiertag ist, müssen die Transportunternehmen auch an anderen Tagen den Betrieb einstellen.

Verkehrsbeschränkungen im Juli

Die Feiertage im Juli werden von den Tschechen, Slowaken und Franzosen begangen. Dabei handelt es sich um folgende Daten:

5. Juli (Fest der Slawenapostel Cyril und Methodius)

  • Tschechische Republik – zwischen 13.00 und 22.00 Uhr. Die Beschränkung gilt für LKWs und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
  • Slowakei – zwischen 0:00 und 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Das Präsidium der slowakischen Polizei hat eine Ausnahmeregelung für LKW auf Autobahnen, Kraftfahrzeugstraßen, Straßen 1. Klasse und für den internationalen Verkehr aus bestimmten Nachbarländern eingeführt, deren Ziel (z.B. Firmensitz oder Entladeort) auf slowakischem Gebiet liegt. Transitfahrten sind von dem Verbot nicht ausgenommen.

6. Juli (Tag der Verbrennung von Meister Jan Hus)

  • Tschechische Republik – zwischen 7:00 und 22:00 Uhr.

13. Juli

  • Frankreich – zwischen 22:00 und 24.00 Uhr; das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen.

14. Juli (französischer Nationalfeiertag)

  • Frankreich – von 0:00 Uhr bis 22 Uhr.

Verkehrsbeschränkungen im August

Im August wird dagegen in den katholischen Regionen Europas – Mariä Himmelfahrt gefeiert. Dies ist jedoch nicht der einzige Feiertag. Im August gelten auch für andere Feiertage Einschränkungen, unter anderem in der Schweiz und in Kroatien.

1. August

  • Schweiz – zwischen 0:00 Uhr und Mitternacht wird an diesem Tag der Schweizer Nationalfeiertag gefeiert. Die Fahrverbote gelten auch für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen.

4. August

  • Kroatien – zwischen 12 und 23 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Lastzüge über 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit Anhängern von mehr als 14 Metern Länge.

5. August

  • Kroatien – zwischen 14.00 und 23.00 Uhr. An diesem Tag feiern die Kroaten das Erntedankfest.

14. August

  • Kroatien – von 15.00 bis 23.00 Uhr
  • Frankreich – von 22 Uhr bis 24 Uhr.
  • Luxemburg – von 23:30 bis 24 Uhr in Richtung Deutschland und von 21:30 bis 24 Uhr in Richtung Frankreich. Das Verbot gilt für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger.
  • Polen – von 18.00 bis 22.00 Uhr dürfen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen nicht auf den Straßen fahren.

15. August

  • Österreich – von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Zugmaschinen mit Anhängern mit einem Zugmaschinen- oder Anhängergewicht von mehr als 3,5 Tonnen, Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
  • Kroatien – von 14:00 bis 23:00 Uhr
  • Frankreich – von 0:00 bis 22 Uhr.
  • Luxemburg – 0:00 Uhr bis 21:45 Uhr.
  • Polen – 8 Uhr bis 22 Uhr.
  • Slowenien – 8.00 bis 22.00 Uhr. Die Beschränkung gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
  • Italien – 7.00 bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen für den Transport von Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.

19. August

  • Ungarn – von 22 Uhr bis Mitternacht.

20. August

  • Ungarn – 0 bis 22 Uhr. An diesem Tag feiern die Ungarn den Heiligen Stephanstag.

29. August

  • Slowakei – von 0:00 bis 22 Uhr.

LKW-Sommerfahrverbote

Neben Ferien- und Wochenendfahrverboten während der Ferienzeit gelten in vielen europäischen Ländern auch Sommerfahrverbote (Polen, Österreich, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Slowakei, Ungarn, Italien).

 

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