In Tschechien, der Slowakei und in Liechtenstein werden im September Feiertage gefeiert. Hier der Überblick:
1. September (Freitag)
- Slowakei (Tag der Verfassung) – von 0.00 bis 22.00 Uhr gilt ein LKW-Fahrverbot. Davon betroffen sind Lastkraftwagen, Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit Anhänger oder Sattelauflieger. Die Beschränkungen gelten für Autobahnen, Schnellstraßen und Straßen erster Klasse.
8. September (Freitag)
- Liechtenstein (Mariä Geburt) – das Fahrverbot gilt von 0.00 Uhr bis Mitternacht und betrifft Lastkraftwagen über 3,5 t und Konvois über 5 t.
15. September (Freitag)
- Slowakei (Fest der Schmerzhaften Muttergottes) – das Fahrverbot gilt von 0:00 bis 22 Uhr und betrifft die oben genannten Fahrzeugtypen und Straßen.
28. September (Donnerstag)
- Tschechien – (Tag der tschechischen Staatlichkeit) Das Fahrverbot gilt von 13.00 bis 22.00 Uhr. Die Beschränkung gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und gilt auf Autobahnen, Schnellstraßen und Straßen erster Klasse.
Erweitertes Ferienfahrverbot
In Deutschland gilt das erweiterte LKW-Ferienfahrverbot nicht mehr, bei unseren Nachbarn allerdings noch. In Polen gilt ausnahmsweise auch am ersten Septemberwochenende das erweitere Fahrverbot, da das Schuljahr in Polen erst am Montag, dem 4. September, beginnt.
Dies hat zur Folge, dass Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen nicht mehr auf den Straßen zugelassen werden:
- am Freitag, den 1. September von 18 bis 22 Uhr,
- Samstag, 2. September, von 8 bis 14 Uhr,
- Sonntag, 3. September von 8 Uhr bis 22 Uhr.
Zusammenarbeit: Agnieszka Kulikowska-Wielgus
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