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LKW-Feiertagsfahrverbote im März 2025

Im März werden in zwei europäischen Ländern Feiertage begangen. Sehen Sie, an welchen Tagen in diesen Ländern Verkehrsbeschränkungen für LKW in Kraft sind.

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Zusätzlich zu den regulären LKW-Fahrverboten an Samstagen und Sonntagen wird es in Ungarn und Liechtenstein in diesem Monat Feiertagsbeschränkungen geben:

15. März 2025

  • Ungarn (Jahrestag des ungarischen Revolutionsausbruchs) – 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr; für Lastkraftwagen über 7,5 t gelten Beschränkungen.

19. März 2025

  • Liechtenstein (St.-Josephs-Tag) – von 0.00 Uhr bis Mitternacht. Die Beschränkung gilt für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen und für Lastzüge über 5 Tonnen.

Zusätzliche Beschränkungen in Frankreich

Außerdem sollte man die zusätzlichen Fahrverbote beachten, die Frankreich und Österreich verhängt haben.

Laut einem französischen Erlass, der das Gesamtregelwerk zur Beschränkung des Verkehrs von Lastkraftwagen über 7,5 t ergänzt, werden die Verbote am 8. März 2025 von 7 bis 18 Uhr auf dem Straßennetz der Region Auvergne-Rhodan-Alpes in Kraft sein. Die Strecken werden am Ende des Erlasses aufgelistet.

Österreich: LKW-Samstagfahrverbote Generalerneuerung – Luegbrücke 2025

In Österreich hingegen gelten bereits seit dem 11. Januar 2025 zusätzliche Beschränkungen im Zusammenhang mit der Generalerneuerung der Luegbrücke. Demnach ist das Fahren mit Lastkraftwagen auf der A12 Inntal-Autobahn, der A13 Brenner-Autobahn sowie der A14 Rheintal/Walgau-Autobahn wie folgt verboten:

  • an allen Samstagen vom 11. Januar bis einschließlich 15. März 2025,
  • am Samstag, den 12. April 2025, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
  • Darüber hinaus treten weitere Verbote vom 7. Juni 2025 bis einschließlich 27. September 2025 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr in Kraft.

Österreich: Abfahrtsbeschränkungen auf der A10 (Tauernautobahn)

Sei 19. Dezember 2024 gelten zusätzliche Beschränkungen, die bis zum 30. März 2025 in Kraft sind. Während dieses Zeitraums ist ein Ausfahrverbot auf der A10 (Tauernautobahn) vorgesehen.

Laut der österreichischen Verordnung ist es verboten, bei der Einmündung oben genannter Autobahnabfahrten der A 10 – Tauernautobahn in die jeweils angrenzende Straße einzufahren – vom vorher erwähnten Verbot ausgenommen sind:

  • von der ASt Hallein (Exit 16) in Fahrtrichtung Villach in die L 107 Wiestal Landesstraße (Kreisverkehr): Ziele bis zu 20 km Entfernung,
  • von der HASt Kuchl (Exit 22) in die B 159 Salzachtal Straße: Ziele bis zu 15 km Entfernung,
  • von der ASt Golling-Abtenau (Exit 28) in Fahrtrichtung Villach in die B 159 Salzachtal Straße: Ziele bis zu 35 km Entfernung.

LKW-Blockabfertigung im März

Darüber hinaus findet am 3. und 10. März die Blockabfertigung am deutsch-österreichischen Grenzübergang Kiefersfelden/Kufstein statt.

Mitarbeit: Sabina Koll

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