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Anti-Transitmaßnahmen: Zusätzliche Verkehrsbeschränkungen in Tirol [Update]

Die Österreicher schränken den Transit durch Tirol weiterhin hartnäckig ein, um den Stauausweichverkehr zu verringern. Demnach wird es in den nächsten Wochen in mehreren Gemeinden zusätzliche Fahrverbote geben. [Update 09. September, 12:20 Uhr] .

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Die Behörden haben in einigen Tiroler Gemeinden Fahrverbote verhängt, um gegen Fahrzeuge vorzugehen, die die A10 im Transitverkehr umfahren. Die Beschränkungen umfassen fast alle Straßen, für die bereits im Juli das Verbot galt. Die neuen Autobahnausfahrtsverbote gelten vom 9. bis 29. September dieses Jahres.

Wie die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) jüngst mitteilt, wird das Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit über 7,5 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht auf der B159 Salzachtal Straße im Abschnitt StrKm. 34,4 +35m bis StrKm. 35,2 +64m (= Ortsgebiet von Tenneck) für die Zeit vom 09. September 2024 bis 26. Juni 2025 aufgehoben.

Tennengau 

An den folgenden Abfahrten von der A10 – Tauernautobahn ist das Befahren der angrenzenden Straße verboten (der Ziel- oder Quellenverkehr innerhalb Österreichs ist jedoch von diesem Verbot ausgenommen):

  • Abfahrt Puch-Urstein (Ausfahrt 11) Richtung Villach am Kreisverkehr Urstein Süd,
  • Abfahrt Hallein (Ausfahrt 16) auf die L 107 Wiestal Landesstraße,
  • Abfahrt Golling-Abtenau (Ausfahrt 28) auf die B 159 Salzachtal Straße,
  • Abfahrt Kuchl (Ausfahrt 22) auf die B 159 Salzachtal Straße.

Pongau

Die lokalen Behörden verbieten Ausweichrouten an den folgenden Ausfahrten der A10 ( der Zielverkehr innerhalb Österreichs ist jedoch von diesem Verbot ausgenommen):

  • Abfahrt Werden (Ausfahrt 43) auf die B159 Salzachtal Straße,
  • Abfahrt Pfarrwerfen-Werfen (Ausfahrt 44) auf die L229 Affenwenger Landesstraße,
  • Abfahrt Pongau (Ausfahrt 46) auf die L276 Kreuzberg Landesstraße,
  • Ausfahrt Lammertal-Hüttau (Ausfahrt 56) auf die B166 G Schütt Straße,
  • Abfahrt Eben im Pongau (Abfahrt 60) auf die B99 Katschberg Straße,
  • Abfahrt Altenmarkt im Pongau (Abfahrt 63) auf die B320 Ennstal Straße,
  • Abfahrt Flachau (Ausfahrt 66) auf die L230 Flachauer Landesstraße (Kreisverkehr),
  • Abfahrt Flachauwinkl (Ausfahrt 74) auf die Flachauwinklstraße (Gemeindestraße).

Verboten ist auch die Benutzung der Ausfahrten aus den Tankstellen des Landzeitnetzes (Gasthof Nord und Gasthof Süd) auf den angrenzenden Gemeindestraßen, wobei Transporte mit Be- oder Entladung in Österreich vom Verbot ausgenommen sind.

Salzburg

Gemeindegebiet von Anif

  • B159 – Salzachtal Straße in Richtung Hallein,
  • Ahornstraße an der Kreuzung mit der B160 – Berchtesgadener Straße in Richtung Niederalm,
  • Neu-Anifer Straße an der Kreuzung mit der B160 – Berchtesgadener Straße in Richtung Niederalm,
  • Kirchenstraße an der Kreuzung mit der B159 – Salzachtal Straße in Richtung Grödig,
  • Schloss-Lasseregg-Straße bei der Kreuzung mit der B159 – Salzachtal Straße in Richtung Grödig.

Gemeindegebiet Elsbethen – Einfahrt verboten:

  • L105 – Halleiner Landesstraße in Richtung Hallein.

Gemeindegebiet Grödig – Einfahrt verboten:

  • auf der Neue-Heimat-Straße, bei der Kreuzung mit der B160 – Berchtesgadener Straße in
    Fahrtrichtung Ortsgebiet Grödig,
  • auf der Moosstraße nach der Kreuzung mit dem Jagerbauernweg in Fahrtrichtung
    Fürstenbrunn/Grödig,
  • am Beginn der Zufahrt zur Firma Leube (Gutrathbergweg) bei ca. km., 1,8+20m der
    B 160 – Berchtesgadener Straße in Fahrtrichtung Hallein,
  • L104 – Grödiger Landesstraße in Richtung Niederalm,
  • L104 – Grödiger Landesstraße an der Kreuzung mit der B 160 – Berchtesgadener Straße in Richtung Grödig,
  • L237 – Glanegger Landesstraße bei der Kreuzung mit der Moosstraße in Richtung Fürstenbrunn,
  • B 160 Berchtesgadener Straße unmittelbar am Grenzübergang Hangendenstein in Richtung Salzburg.

Gemeindegebiet Großgmain – Einfahrt verboten:

  •  L237 – Glanegger Landesstraße Kreuzung L114 – Großgmainer Landesstraße Fahrtrichtung Fürstenbrunn,
  • auf der L 114 Großgmainer Landesstraße in Großgmain unmittelbar am Grenzübergang in Fahrtrichtung Salzburg.

Gemeindegebiet Wals-Siezenheim – Einfahrt verboten:

  • Viehhauser Straße an der Kreuzung mit der Autobahn in Richtung Viehhausen,
  • Lagerhausstraße,
  • Edelweißstraße,
  • Schulstraße an der Kreuzung mit der Kasernenstraße in Richtung Walserfeld,
  • Grödigerweg an der Kreuzung mit der B1 – Wiener Straße in Richtung Viehhausen,
  • Josef Hauthaler-Straße bei der Kreuzung mit der Laschenskystraße in Richtung Moosstraße,
  • Wiener Straße in Fahrtrichtung Salzburg.

Diese Beschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge, die ihre Fahrt im Bundesland Salzburg beenden.

 

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