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LKW-Kartell-Klage: Verlängerung der Anmeldefrist

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. informiert, dass die Anmeldefrist für eine neue Sammelklage bis August verlängert wird.

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Für die neue Klage sind bereits mehr als 15.000 vom Kartell betroffene LKW registriert, meldet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der gemeinsam mit seinen Partnerverbänden, dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie dem Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) die Frist für Unternehmen, sich der neuen Sammelklage gegen das sogenannte LKW-Kartell anzuschließen, verlängern – die Ende April 2024 ablaufen würde.

Gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister Truckreclaim kämpfen die Verbände für geschädigte Unternehmen aus der gesamten Europäischen Union gegen das Kartell bestehend aus den führenden LKW-Herstellern Europas.

Eine Anmeldung ist bis Ende August 2024 auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com möglich.

In diesem Zusammenhang rät der Rechtsdienstleister, schnell zu handeln, da “erste Ansprüche gegen Scania bereits in einigen Monaten zu verjähren drohen”. Angemeldet werden können im Zeitraum von 1997 bis einschließlich 2016 erworbene LKW (Kauf, Mietkauf und Leasing).


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