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Eingabe der Länderkennung beim Grenzübertritt. Ab Februar müssen LKW-Fahrer diese manuell eingeben sonst drohen Strafen [Anleitung]

Am 2. Februar 2022 treten weitere Bestimmungen des Mobilitätspakets in Kraft. Dazu gehört die Verpflichtung, Grenzübertritte im Tacho aufzuzeichnen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird als sehr schwerwiegender Verstoß gewertet.

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Die neue Verpflichtung für Fahrer, jeden Grenzübertritt in der EU aufzuzeichnen, soll eine wirksame Kontrolle der Entsendevorschriften ermöglichen. Sie tritt am 2. Februar in Kraft und bleibt bis zur Einführung einer neuen Generation von Fahrtenschreibern (Intelligenter Tachograph 2.0) in Kraft, die dank GPS-Technologie automatisch jeden Grenzübertritt aufzeichnen. Bei Analogen Fahrtenschreibern gilt dies bereits seit 20.08.2020.

Dies wird jedoch schrittweise geschehen:

  • Ab 21. August 2023 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit dem intelligenten Fahrtenschreiber 2.0 ausgestattet sein.
  • Am 01. Januar 2025  Umrüstplicht für VDO bis Rel. 3.0, Stoneridge bis Rev. 7.6.
  • Am 18. August 2025 Umrüstpflicht für VDO 4.0 und 4.0e sowie Stoneridge 8.0.

Erst diese Geräte können den Grenzübertritt automatisch speichern.

Bis dahin müssen die Fahrer an der Grenze oder beim erstmöglichen Halt kurz vor der Grenze manuell das Ländersymbol erfassen. Die Nichtaufzeichnung wird sowohl für den Fahrer als auch für das Transportunternehmen mit einer Geldstrafe geahndet. Es handelt sich um einen sehr schweren Verstoß, der im ERRU-System (European Register of Transport Companies) erfasst wird.

Beispiel:
Bei Arbeitsbeginn: Beginn Land „D” [Es muss nicht das „Ende Land” eingegeben werden.]
Grenzübertritt: Beginn Land „DK”
Rückfahrt am selben Tag, erneuter Grenzübertritt: Beginn Land „D”
Bei Arbeitsende: Ende Land „D”

Doch die Pflicht zur Eingabe des Landes bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende bleibt weiterhin bestehen.

Aktuelle Liste der EU Ländercodes vom Statistischen Bundesamt.

Hier eine Version der Anleitung zum downloaden und ggf. zum ausdrucken, für alle die diese kurze Anweisung in der Fahrerkabine anbringen möchten.

EU Mobilitätspaket einfach erklärt in einem Informationsvideo von VDO:

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