Dies kann der wichtigste Erfolg des Mobilitätspakets sein. Verwendung von leichten Transportfahrzeugen wird endlich durch das neue Recht geregelt sein.

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Das von dem Europäischen Parlament verabschiedete Mobilitätspaket wird eine Reihe neuer Anforderungen für den internationalen Straßengüterverkehr bedeuten. Brüssels Politiker widmeten auch der Verwendung von Fahrzeugen bis 3,5 t besondere Aufmerksamkeit.

Am 09. Juli wurden mit deutlicher Mehrheit drei Berichte des Mobilitätspakets angenommen, an denen über drei Jahre mühsam gearbeitet wurde. Während der Abstimmung lehnten die EU-Abgeordneten alle Änderungsanträge ab, was bedeutet, dass die neuen Vorschriften bald in Kraft treten werden. Dieses europäische Reformgesetz wird eine Reihe neuer Pflichten und Anforderungen auch für Unternehmen implementieren, die internationale Transporte mithilfe von leichten Transportfahrzeugen (bis 3,5 t) durchführen. So gestalten sich die wichtigsten Änderungen.

Frachtführer, von denen Transporter-Flotten verwaltet werden, werden künftig über eine Genehmigung für die Berufsausübung verfügen müssen. Bisher waren keine Genehmigungen und Lizenzen für Nutzfahrzeuge bis 3,5 erforderlich.

Aber nicht nur dies wird für diese Frachtführergruppe neu sein.

Sie müssen auch die EU- Gemeinschaftslizenz erwerben und über eine bestimmte finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen. Die Europäische Kommission verlangt eine Sicherheit von 1800 Euro für das erste Fahrzeug der Flotte und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug.

Überdies werden auch für leichte Transportfahrzeuge die Lenk- und Ruhezeiten gelten. Fahrer von Bussen bis zu 3,5 Tonnen werden ihre Lenkzeiten mit Fahrtenschreibern aufzeichnen müssen, genau wie  Lkw-Fahrer. Ab Juli 2026 müssen bei allen Transportunternehmen Fahrtenschreiber installiert sein.

 

Foto: trans.INFO

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