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Foto: trans.iNFO

Bundesregierung setzt EU-Mobilitätspaket I um: Wichtige Änderungen für LKW-Fahrer und Speditionen

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Die Bundesregierung treibt die Umsetzung des EU-Mobilitätspakets I voran und hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in den Bundestag eingebracht. In erster Lesung wurde die Vorlage am 11. September beraten und anschließend an den Verkehrsausschuss überwiesen. Ziel ist eine einheitliche europäische Regelung, die Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr verbessern soll.

Kern der Reform ist die Abschaffung der bisherigen nationalen Erlaubnis in § 3 GüKG für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Stattdessen wird künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz verpflichtend – und zwar nicht nur für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, sondern bereits ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Damit müssen künftig auch viele kleinere Transporter, die im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden, eine Lizenz vorweisen. Diese gilt sowohl für nationale Transporte innerhalb Deutschlands als auch für grenzüberschreitende Beförderungen. Für bereits erteilte nationale Erlaubnisse ist eine Übergangsfrist vorgesehen; sie laufen anschließend aus.

Zentrale Risikoeinstufung statt Länderregelungen

Ein weiterer Kernpunkt betrifft die Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen. Bislang nutzten die Bundesländer unterschiedliche Systeme, künftig soll ein zentrales Verfahren greifen. Dieses basiert auf einer EU-weit harmonisierten Formel und wird vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) betrieben.

Dabei fließen alle Verstöße ein – auch solche, die nicht im Niederlassungsstaat eines Unternehmens begangen wurden. Die Einstufung bestimmt künftig, wie häufig und intensiv ein Unternehmen kontrolliert wird. Für ausländische Unternehmen bedeutet das: Auch in Deutschland festgestellte Verstöße werden an die Behörden des Heimatstaats gemeldet.

Digitale Nachweise bei Kontrollen

Neu ist auch, dass Dokumente und Nachweise künftig digital vorgezeigt werden können. Dazu zählen beispielsweise Genehmigungen, technische Nachweise oder Begleitpapiere. Fahrer dürfen sie als elektronische Dateien, etwa PDF-Dokumente, auf mobilen Endgeräten bei Kontrollen vorlegen.

Damit wird die bisherige Pflicht, Papiere in gedruckter Form mitzuführen, in weiten Teilen abgelöst. Die Vorschriften orientieren sich an der EU-eFTI-Verordnung über elektronische Frachtinformationen.

Auswirkungen für deutsche und ausländische Fahrer

Für deutsche Unternehmer bedeutet die Reform, dass sie sich auf eine europaweit einheitliche Lizenz einstellen müssen, die auch für kleinere Fahrzeuge gilt. Kleinstunternehmen, die bisher ohne Genehmigung mit Transportern unter 3,5 Tonnen unterwegs waren, müssen sich künftig lizenzieren lassen – ein Segment, das laut BALM rund 64 Prozent der Unternehmen betrifft.

Für ausländische Transportunternehmen gelten dieselben Regeln: Auch sie benötigen eine Gemeinschaftslizenz ab 2,5 Tonnen, wenn sie Transporte in Deutschland durchführen oder Kabotagefahrten erbringen. Zudem müssen sie die gleichen Mitführungs- und Nachweispflichten einhalten.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Nach der ersten Lesung im Bundestag wird der Entwurf nun im Verkehrsausschuss weiter beraten. Begleitend sollen noch Anpassungen in der Verkehrsunternehmensdatei (VUDatDV) und in der Kabotageverordnung erfolgen. Die Bundesregierung spricht von einem wichtigen Schritt zur „Entbürokratisierung und besseren Kontrollmöglichkeiten“ im Straßengüterverkehr.

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