Das Mobilitätspaket ist sehr umstritten und hat sowohl Befürworter als auch Gegner. Für die Fahrer sind Änderungen der Vorschriften eine Chance für wesentlich bessere Arbeitsbedingungen. Frachtführer sind nicht zufrieden, weil die neuen Vorschriften für sie neue Kosten mit sich bringen.
Die ersten Änderungen im Zusammenhang mit dem Mobilitätspaket werden bereits am 20. August 2020 in Kraft treten. Die Frachtführer müssen sich dann mit neuen Vorschriften über die vorgeschriebenen Ruhezeiten auseinandersetzen. Die Arbeit des Fahrers muss so geplant werden, dass er sich außerhalb der Kabine unter Bedingungen, die eine Erholung ermöglichen, ausruhen kann, um danach gefahrlos die nächste Fahrt anzutreten.
Die Europäische Kommission, die diese Änderungen des internationalen Transportrechts vorschlug, zielte darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen infolge der Nichteinhaltung von Vorschriften zu verhindern.
Neue Ruhezeitenregeln
Ab dem 20. August müssen Fahrer Ruhezeiten, die mehr als 45 Stunden dauern, außerhalb der Kabine verbringen. Der Frachtführer muss dem Fahrer eine angemessene Unterkunft mit sanitären Einrichtungen zur Verfügung stellen. Er ist auch verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Der Ort, an dem der Fahrer seine Pause einlegen wird, sollte sich in der Nähe des Parkplatzes befinden.
Auch die Regeln für die wöchentlichen reduzierten Ruhezeiten wurden verschärft. Bereits ab dem 20. August hat ein Fahrer, der zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten hintereinander einlegt, Anspruch auf eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit mit angemessenem Ausgleich. Das bedeutet, dass er den Rest der reduzierten wöchentlichen Ruhezeit auf einmal nehmen muss. Der Ausgleich wird vor Ende der dritten Arbeitswoche, die unmittelbar auf die Woche folgt, in der die reduzierte wöchentliche Ruhezeit genommen wurde, eingezogen.
Der Frachtführer muss die Arbeit so organisieren, dass der Fahrer problemlos zur Basis zurückkehren kann, um die notwendige Ruhepause einzulegen. Es wird obligatorisch sein, solche eine Rückkehr zu dokumentieren. Als Beweise können Aufzeichnungen von Fahrtenschreibern, Arbeitspläne der Fahrer oder andere Dokumente gelten. Diese können von den Kontrollbehörden angefordert werden.
Überschreitung der Lenkzeit um nur zwei Stunden
Im August werden sich auch die Regeln für die Verlängerung der Lenkzeit ändern. Fahrer dürfen ihre tägliche und wöchentliche Lenkzeit um maximal zwei Stunden überschreiten, um die Betriebsstätte ihres Arbeitgebers oder ihren Wohnsitz zwecks Einhaltung der Ruhezeit zu erreichen. Vor den zusätzlichen Fahrstunden muss aber eine ununterbrochene Pause von 30 Minuten eingelegt werden. Der Grund für die Überstunden ist spätestens bei der Ankunft am Bestimmungsort oder am entsprechenden Halteplatz von Hand auf dem Schaublatt des Fahrtenschreibers, auf dem Ausdruck des Kontrollgeräts oder auf dem Arbeitsplan anzugeben.
Jede verlängerte Arbeitszeit muss durch eine gleichwertige Ruhezeit ausgeglichen werden, die auf einmal vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche in Anspruch genommen wird.
Ausnahmen, die dem Fahrer eine Einhaltung der Pause oder der Ruhezeit in der Kabine erlauben
Die Ruhezeiten dürfen nur dann in der Kabine verbracht werden, wenn sich ein Fahrer auf einer Fähre oder in einem Zug befindet. Es gibt jedoch eine Bedingung – es muss eine Koje oder ein Liegeplatz in der Kabine vorhanden sein. Eine weitere Situation, in der eine Pause in der Kabine erlaubt ist, ist eine Fahrt mit einer mehrköpfigen Besatzung. Der ruhende Fahrer darf jedoch nicht an der Hilfe für den lenkenden Fahrer beteiligt sein. Diese Möglichkeit gilt nur für 45-minütige Pausen.
Foto: MAN