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Österreich verschärft Einreiseverordnung

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Angesichts der hohen Infektionszahlen hat Österreich erneut die Einreiseverordnung verschärft. Die neuen Vorschriften treten am 10. Februar in Kraft.

Am Mittwoch, dem 10.2.2021, tritt die Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung in Kraft. Diese sieht vor allem Neuerungen in den Bereichen der verpflichtenden Testung bei der Einreise vor. So ist künftig bei einer Einreise mit verpflichtender zehntägiger Quarantäne – die derzeit aufgrund der Infektionslage etwa aus allen Nachbarländern erforderlich ist – zusätzlich ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen. Dies kann wie bisher mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Alternativ wird künftig auch ein in Österreich ausgestelltes negatives Testergebnis anerkannt – z. B. von einer Teststraße oder aus einer Apotheke, Selbsttests dürfen dafür nicht herangezogen werden. Kann bei Einreise kein Testergebnis vorgelegt werden, ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Das negative Testergebnis ist bei einer etwaigen Kontrolle vorzuweisen, wobei eine Kontrolle überall an Ort und Stelle geschehen kann, z. B. auch im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Die verpflichtende zehntägige Quarantäne muss trotzdem angetreten werden; es besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, diese nach dem fünften Tag frühzeitig durch eine erneute negative Testung zu beenden.

Keine Privilegien für Pendler mehr

Auch regelmäßige Pendler müssen in Zukunft bei Einreise aus Ländern mit hohen Infektionszahlen ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis mitführen, das nicht älter als 7 Tage sein darf. Als Pendler gelten Personen, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen oder privaten Gründen bzw. zu Ausbildungszwecken einreisen. Eine elektronische Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance wird auch für Pendlerinnen und Pendler erforderlich. Diese müssen sich bei jeder Änderung der Daten neu registrieren, jedenfalls aber nach 7 Tagen. Pendlerinnen und Pendler, die seltener als einmal pro Woche einreisen, registrieren sich jeweils vor der Einreise.

LKW-Fahrer sind von den neuen Regelungen ausgenommen, solange sie mit ihrem LKW zum Gütertransport nach Österreich fahren.

 

Foto: Pixabay.com/CC0

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