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Foto: Bartosz Wawryszuk

[UPDATE 29.06] Generelles Überholverbot für LKW in Polen

[UPDATE 29.06] Staatspräsident Andrzej Duda hat jüngst den entsprechenden Gesetzentwurf unterschrieben. Das Überholverbot für LKW wird damit bereits am 1. Juli  auf Autobahnen und Schnellstraßen mit drei oder mehr ausgewiesenen Fahrstreifen in einer Richtung in Kraft treten. 

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Ein Überholverbot für LKW soll auf allen polnischen Autobahnen und Schnellstraßen mit einigen Ausnahmen gelten – wir erklären welchen und wann die Verordnung in Kraft treten könnte.

Polen feilt gerade an einem Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Die Änderung betrifft ein Überholverbot für LKW-Fahrer auf Autobahnen und Schnellstraßen und wird derzeit im polnischen Parlament beraten.

Die Transportbranche in Polen kritisiert diesen Gesetzentwurf, doch die polnische Regierung sieht Vorteile und verweist auf einen besseren Verkehrsfluss ohne sogenannte Elefantenrennen und mehr Sicherheit auf den Straßen für alle Verkehrsteilnehmer.

Überholverbot auf allen polnischen Straßen

Das Überholverbot für LKW würde auf allen polnischen Autobahnen und Schnellstraßen gelten. Die neue Regelung soll sicherstellen, dass mindestens ein Fahrstreifen auf der Autobahn oder Schnellstraße (mit mindestens drei Fahrstreifen in einer Richtung) frei von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und 12 Tonnen und Fahrzeugkombinationen mit einer Länge von mehr als 7 Metern ist.

Ausnahmen:

  1. Man darf Fahrzeuge überholen allerdings nur, wenn diese mit einer deutlich geringeren Geschwindigkeit fahren.
  2. Man darf Fahrzeuge auf Schnellstraßen und Autobahnen mit zwei Fahrspuren überholen, wenn „Fahrzeuge, die Reinigungs-, Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten auf der Straße durchführen und gelbe Blinksignale geben”.

Der Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen von Fahrzeugen sollte so groß sein, dass das Überholmanöver so durchgeführt werden kann, dass der Verkehr auf der linken Spur einer Autobahn oder Schnellstraße nicht behindert oder verlangsamt wird”, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Über den Gesetzentwurf wird voraussichtlich nächste Woche am Freitag abgestimmt. „Theoretisch würde die neue Verordnung am 1. Juli in Kraft treten”, schreiben polnische Medien.

 

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