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Gut zu wissen: Rauchen am Steuer, geeignetes Schuhwerk, Kopfhörer & Co. Typische Sommerstrafzettel im Ausland

Sommerliche Temperaturen locken leicht dazu die Klimaanlage vor Fahrtbeginn laufen zu lassen, offene Schuhe zu tragen oder den Ellenbogen aus dem Fenster zu strecken. Doch in manchen EU-Ländern gibt es hierfür einen Strafzettel.

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Was ist erlaubt und wann droht ein Bußgeld? Hier der Überblick.

Ablenkung am Steuer

Essen, trinken, simsen, telefonieren, rauchen etc. – jeder Fahrer ist verpflichtet sich voll und ganz auf den Straßenverkehr zu konzentrieren, denn Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr kann drastische Folgen haben.

Dabei kann eine Zigarette am Steuer entscheidend ablenken. Kommt es zum Unfall, kann das für Raucher teuer werden, denn dann muss man sich wegen grober Fahrlässigkeit verantworten.

Rauchen hinterm Steuer ist in Deutschland nicht verboten, das gilt auch dann, wenn Kinder mit an Bord sind.

In Spanien gibt es für jegliche Ablenkung am Steuer, die die Sicherheit im Verkehr gefährdet eine Geldstrafe von bis zu 200 Euro, das gilt sowohl fürs rauchen, als auch fürs Kaffee trinken oder Eis essen.


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Zigarette aus dem Fenster werfen

Wer eine Zigarette in Deutschland leichtsinnig aus dem Fahrzeug wirft, verschmutzt damit nicht nur die Umwelt, wofür es ein Verwarnungsgeld von 20 bis 50 Euro gibt, sondern stellt eine Gefahr dar.

Bei schneller Fahrt kann es dazu kommen, dass ein Motorradfahrer erschrickt, stürzt und sich verletzt, so macht sich der Raucher einer fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Im Sommer hingegen können dadurch im schlimmsten Fall sogar Waldbrände verursacht werden. Und hier handelt es sich um eine Straftat, die eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nach sich ziehen kann.

In Spanien gibt es dafür 200 Euro Geldstrafe. Die Strafe kann viel höher ausfallen, wenn die Zigaretten-Kippe einen Brand verursacht.

Klimaanlage vor Fahrtbeginn

Im sonnigen Italien gilt für Fahrer – Klimaanlage erst nach Fahrtbeginn einschalten, ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von 223 Euro bis 444 Euro verhängt werden. In dem Gesetzestext heißt es:

Es ist verboten, während das Fahrzeug geparkt ist, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage im Fahrzeug selbst am Laufen zu halten.“

Hand, Ellbogen oder Arm aus dem Fenster strecken

Lässigkeit am Steuer wird teuer. Wer seine Arme, Hände oder Ellenbogen mehrere Minuten lang aus dem Fenster hält kann in Spanien eine Geldstrafe in Höhe von 80 Euro erhalten. In Italien liegt die Geldstrafe hierfür zwischen 41 Euro und 168 Euro.

In Deutschland verbietet die Straßenverkehrsordnung den Fahrern sogar das freihändige Fahren nicht, somit gibt es kein Bußgeld.

Ungeeignetes Schuhwerk

In Deutschland gibt es hierfür nach StVO kein Bußgeld, jedoch wer beim Lenken kein ordentliches Schuhwerk trägt, muss bei einem Unfall damit rechnen, auf einem Teil seiner Kosten sitzen zu bleiben.

Wer beruflich unterwegs ist, muss nach Angaben von BG Verkehr beim Führen eines Fahrzeugs geeignetes, den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen (§ 44 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge” – DGUV Vorschrift 70). Beispielsweise sind Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen oder Clogs nicht geeignet.

Auch Fahren ohne Schuhe ist nicht zulässig und unterliegt einer Ordnungswidrigkeit, die durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Anders ist das in Spanien oder Frankreich. Fahren in Flip-Flops ist in beiden Ländern strikt untersagt und kostet zwischen 80 und 90 Euro, wenn man von der Polizei angehalten wird.

Kopfhörer, Headset & Co.

In Spanien sind alle Arten von Kopf- und Ohrhörern während der Fahrt verboten. Wer dies missachtet kann mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen.

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