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Foto: Polizeipräsidium Offenburg A5 - Schwerer Unfall am 13.Juli

Rettungsgassen-Blockierer: Polizei greift durch bei LKW-Fahrern

Das schnelle Durchkommen von Rettungs-, Polizei- und Hilfsfahrzeugen bei einem Unfall kann im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden. Und obwohl dies keine Neuigkeit ist gibt es immer wieder sehr viele Verkehrsirrtümer mit dem Bilden einer Rettungsgasse. Wir fassen kurz zusammen.

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Als Beispiel kam es am 13. Juli an der Anschlussstelle Offenburg auf der A5 zu einem schweren LKW-Unfall und einem kilometerlangen Rückstau. Bergungsfahrzeuge, die auf dem Weg zur Unfallstelle waren, konnte ohne polizeiliche Begleitung die Rettungsgasse nicht passieren.

Einzelne Sattelzüge standen im Rückstau auf dem linken der drei Fahrstreifen, was ein Durchfahren der Rettungsgasse unmöglich machte und den Konvoi aus Bergungsfahrzeug und Polizei zum Stillstand gebracht hatte.

Drei dieser LKW-Fahrer müssen nun mit Fahrverboten, Punkten und einem Bußgeld von 240 Euro rechnen, so die Polizei Baden-Württemberg.

Darüber hinaus zeichneten in Streifenwagen der Autobahnpolizei verbaute DashCams bei der Durchfahrt der Rettungsgasse mehrere Verkehrssünder auf, die nach Auswertung der Videoaufnahmen entsprechende Bußgelder erhalten, heißt es in der Pressemeldung. Andere wiederum haben das Geschehene mit ihren Handys gefilmt, die ebenso mit entsprechenden Bußgeldern rechnen müssen.

Rettungsgasse richtig bilden

Grundsätzlich gilt nach § 11 Absatz 2 der StVO für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. Der Standstreifen muss frei bleiben, auch weil er baulich gar nicht zum Befahren angelegt ist. Ausnahme: Es sei die Polizei fordert zum Befahren auf oder aus Platzgründen besteht keine Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne diesen mitzubenutzen.

So geht es richtig:

  • Reagieren Sie frühzeitig und bilden Sie bereits bei Schrittgeschwindigkeit eine Rettungsgasse.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zum Vordermann, um reagieren zu können.
  • Fahrzeuge auf der äußerst linken Spur fahren nach links und alle anderen nach rechts. Das gilt ohne Ausnahme, ob bei zwei, drei oder mehr Fahrspuren (siehe Abbildung unten)
  • Standstreifen muss dabei freigelassen werden, im Notfall kurz befahren, um die Einsatzwagen passieren zu lassen.

Quelle: ADAC

Wichtig: Nachdem Polizei oder Rettungswagen durchgefahren sind, die Rettungsgasse nicht auflösen, da weitere Rettungskräfte folgen können. Fängt der Verkehr an zu rollen, erst dann überholen, wenn dieser fließt.


Was gilt im Ausland? Erfahren Sie mehr: Rettungsgasse: Wie wird diese gebildet, Standstreifen befahren oder nicht? Was gilt im Ausland?


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