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Schluss mit der Nutzung von CB-Funkgeräten in Deutschland. In einem Monat werden die neuen Bestimmungen in Kraft treten

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Autofahrer, die in Deutschland das CB-Funkgerät benutzen, müssen ab dem 1. Juli mit einer Geldstrafe rechnen.

Im Oktober 2017 traten in Deutschland strengere Bestimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damals wurde das Handyverbot eingeführt, nach dem die Benutzung von Handys, Smartphones, Smart-Uhren, mp3-Player, Tablets, Notebooks, Diktiergeräten und Discmans während der Fahrt nicht gestattet war. Die Änderung betraf auch CB-Funkgeräte, aber für diese gilt immer noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2020. Daher tritt das Verbot, CB-Funk während der Fahrt zu benutzen, in einem Monat gleichermaßen in Kraft. Die Verordnung erlaubt nur den kontaktlosen Betrieb der oben genannten Geräte – einschließlich des CB-Funks – ohne die Augen von der Straße zu nehmen. Vorausgesetzt natürlich, dass der Fahrer über die Ausrüstung verfügt, die dies ermöglicht.

Die Bußgelder werden zwischen 100 und 200 Euro liegen. Darüber hinaus muss der Fahrer damit rechnen, dass ihm der Führerschein für einen Monat entzogen wird, wenn die Verwendung eines dieser Geräte zu einem Unfall und Sachschäden führt.

Foto: Trans.INFO

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