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Schweiz: Bundesrat verabschiedet neue Verkehrsvorschriften

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Der Schweizerische Bundesrat hat jüngst neue Verkehrsvorschriften verabschiedet. Diese sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Künftig soll bei Spurabbauten das Reißverschlussprinzip gelten: Wird auf einer Autobahn eine Spur abgebaut,  gilt das Reißverschlussprinzip: Autofahrer müssen dann die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll verhindert werden, dass zu früh auf die verbleibende Spur gewechselt wird.  Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld fällig.

Darüber hinaus wird die Pflicht eingeführt eine Rettungsgasse zu bilden:  Nach den neuen Regeln müssen Verkehrsteilnehmer zwischen der linken und der rechten Spur und bei dreispurigen Straßen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren  Platz für Rettungsfahrzeuge machen. Wer sich nicht an diese Regel hält, dem wird eine Geldstrafe auferlegt.

Künftig wird auch das Rechtsvorbeifahren an Fahrzeugen auf Autobahnen (bisher nur im parallelen Kolonnenverkehr zulässig)  erlaubt sein, wenn sich nur auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen bleibt aber weiterhin verboten.

Zudem wird auch das Symbol Ladestation für Abstellflächen, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen,  eingeführt.

Foto: obs/Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero – TCS/TCS

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