Foto: Cargo sous terrain

Schweiz: Cargo sous terrain bekommt grünes Licht aus dem Parlament

Die Parlamentskammern in der Schweiz haben  diese Woche  das Gesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG ) bewilligt. Nun sind noch wenige Differenzen im Detail zwischen den Räten zu bereinigen, bevor es in Kraft treten kann.

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Das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) gibt Cargo sous terrain (CST) die juristische Grundlage, um das Projekt mit gesicherten Rahmenbedingungen verwirklichen zu können. Einige wenige Abweichungen bestehen noch zu der vom Ständerat beschlossenen Fassung des Gesetzes. Diese sollen aber im bevorstehenden Differenzbereinigungsverfahren eliminiert werden.

Ein baldiges Inkrafttreten des Gesetzes erlaubt es CST, die detaillierte Planung der ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp nach Zürich bis zur Baubewilligung durchzuführen. Mit dem Gesetz können auch die für die Realisierung notwendigen Verfahren auf Bundes- und Kantonsebene beginnen. Dabei handelt es sich um die Sach-und Richtpläne sowie das Bewilligungsprozess in Regie des Bundesamts für Verkehr.

Im Jahr 2026 soll der Bau der ersten Teilstrecke beginnen, 2031 soll diese in Betrieb gehen. Parallel zu den Planungsarbeiten wird der
Betrieb der Citylogistik in Zürich und weiteren Städten hochgefahren, da diese ein integrierter Bestandteil der CST-Dienstleistung ist. Für die Transporte der letzten Meile in den Städten arbeitet CST mit einer grossen Zahl von Logistikunternehmen zusammen.

Wir sind dankbar für den heutigen Entscheid des Nationalrates. Diesen Meilenstein für unsere Aktionäre und Mitarbeitenden haben wir nur dank der aktiven Unterstützung von Bundesrat, Verwaltung und nun auch der Politik erreicht, sagte der Verwaltungsratspräsident von CST, Peter Sutterlüti.

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