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Slowakei: Höhere Bußgelder treten bald in Kraft

Das Benutzen von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens wird bald in der Slowakei als schweres Verkehrsdelikt eingestuft. Überdies werden die Bußgelder für Raser steigen. Dies sind nur einige der geänderten Vorschriften des slowakischen Straßenverkehrsgesetzes.

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Am 1. August tritt in der Slowakei das novellierte Gesetz Nr.  8/2009 über Straßenverkehr in Kraft, das unter anderem das Mindestalter für den Erwerb eines LKW-Führerscheins vermindert. Mit den neuen Rechtsvorschriften werden aber auch härtere Strafen für die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen mobilen Geräten während der Fahrt eingeführt.

Nach den neuen Vorschriften ändert sich die Obergrenze für Geldbußen von 100 Euro auf 150 Euro und im Fall von normalen Verwaltungsverfahren von 200 Euro auf 300 Euro. Zusätzlich kann auch ein Fahrverbot verhängt werden, sollte sich der Verstoß dreimal innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dreimal wiederholen.

Härtere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bei  einer mehrmals wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften drohen härtere Strafen. Ein solcher Verstoß wird dann als schweres Verkehrsdelikt eingestuft. Ähnlich wie bei der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer führen drei solcher Verstöße innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten zum Verlust des Führerscheins und der Notwendigkeit, einen Kurs zu besuchen und eine neue Fahrprüfung abzulegen. Die Höhe des Bußgeldes für Geschwindigkeitsüberschreitungen belibt unverändert. Auch ab August wird das Bußgeld weiterhin zwischen 250 und 800 Euro und im Verwaltungsverfahren zwischen 500 und 1.000 Euro betragen.

 

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