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So soll es mit den CB-Funkgeräten weitergehen

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Ab dem 1.Juli soll die Nutzung der CB-Funkgeräte am Steuer beschränkt werden. Jetzt hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dazu Stellung genommen.

Im Oktober 2017 sind in Deutschland Vorschriften in Kraft getreten, die die Nutzung von Elektronik stark beschränkt haben. Die Verwendung von unter anderem Handys, Smartwatches, MP3-Player, Tablets, Notebooks, Diktiergeräten am Steuer ist seitdem nur mit einer Freisprecheinrichtung oder einem Headset erlaubt.

Infolge zahlreicher Proteste wurde für CB-Funkgeräte  eine Schonfrist eingeführt, da es damals fast keine Frei­sprech­ein­richtungen für diese auf dem Markt gab.

Doch ab dem 1. Juli 2020 sollen die Beschränkungen nun auch für die Nutzung von CB-Funkgeräten gelten. Viele sehen die Einführung der Vorschriften  kritisch, da Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte weiterhin wenig verbreitet sind. Vor einiger Zeit hat die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) in einer Mitglieder-Rundmail geschrieben, dass sie angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten infolge des bevorstehenden Verbotes Handlungsbedarf seitens des Staates sehe. Die BSK plädierte deshalb für eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Funkgeräten, sofern kein Beifahrer zur Hilfe steht.

Jetzt hat auch das BMVI Stellung genommen und sich an die Länder in einem Schreiben gewandt mit Bitte um Aussetzung der Kontrollen des Verbots der Straßenverkehrs-Ordnung für CB-Funkgeräte bis zum 1. Juli 2021, berichtet das Portal „verkehrsrundschau.de”.

Die Entscheidung liegt nun bei den Ländern.

Foto: trans.INFO

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