Twitter.com/DGTes

Spanien: Erste Strafgelder für die Nichteinhaltung des Verbots zur Ruhezeit im Fahrerhauswerden bereits verhängt

Lesezeit 1 Min.

Weniger als einen Monat nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften in Spanien hat die Polizei bereits das erste Strafgeld für die Nichteinhaltung des Verbots zur 45-stündigen Ruhezeit im Fahrerhaus verhängt. Der Betroffene ist ein Kraftfahrer aus Portugal.

Am 21. Februar dieses Jahres sind in Spanien Vorschriften in Kraft getreten gemäß denen eine 45-stündige Ruhezeit im Fahrerhaus verboten ist. Die Strafen für dieses Delikt belaufen sich auf von 1001 bis 2000 Euro.

Wie das Transportportal forotransportistas.es berichtet, hat die Polizei bereits das erste Strafgeld verhängt. Der Betroffene ist ein portugiesischer Fahrer, der am 17. März in Kantabrien von den dortigen Beamten kontrolliert wurde. Der Mann realisierte eine  Beförderung von Portugal nach El Astillero und hatte gegen die Regelungen verstoßen.

Wie die ANTRAM-Organisation betont können spanische Behörden die Kontrollen auch rückwirkend durchführen. Der Fahrer muss daher imstande sein nachzuweisen, dass er auch die vorherigen regelmäßigem Ruhepausen außerhalb  der LKW-Kabine stattgefunden haben.

Foto: Twitter.com/DGTes

Tags: