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Spanien: Ministerium veröffentlicht Leitfaden zur korrekten Durchführung von Kontrollen der 45-stündigen Ruhezeit

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Das spanische Verkehrsministerium hat einen Leitfaden zu den Kontrollen der wöchentlichen Ruhezeit von Kraftfahrern eingeführt. Trotz dessen sind noch viele Fragen offen.

Am 21. Februar dieses Jahres wurde in Spanien durch ein Dekret, das am 15. Februar erlassen wurde, die Verordnung über das Landesverkehrsgesetz (ROTT) geändert. Damit ist das Verbot einer regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der LKW-Kabine zur Tatsache geworden. Die Strafen für dieses Delikt belaufen sich auf von 1001 bis 2000 Euro. Laut dem Transportportal forotransportistas.es  hat die Polizei auch schon erste Strafgelder für dieses Delikt verhängt.

Vor kurzem hat das Verkehrsministerium den für die Kontrollen zuständigen Behörden ein Protokoll übergeben, in dem der Verlauf der Kontrollen definiert wurde. Ziel war es, die Arbeitsweise der Beamten zu vereinheitlichen.

 Fahrer müssen eine Hotelrechnung vorlegen können

Gemäß Protokoll sind die Beamten berechtigt LKW an Stellplätzen zu kontrollieren.  Nachdem sie den Fahrer ausfindig gemacht haben, sind sie verpflichtet zu prüfen, ob er eine 45-stündige Ruhezeit gemacht hat. Der Fahrer muss in dem Fall nachweisen können, dass er diese nicht im Fahrerhaus verbracht hat und eine Rechnung für einen Hotelaufenthalt vorlegen können.

Rückwirkende Kontrollen sorgen für Empörung

Laut dem Verkehrsverband FENADISMER wird dieses Protokoll von einigen Beamten der Zivilgarde nicht korrekt angewendet. Wie die Organisation mitteilte, bestrafen die Beamten nicht nur Fahrer, die auf frischer Tat ertappt wurden, sondern auch rückwirkend. Wenn der Fahrer nicht imstande ist für vergangene Ruhezeiten Hotelrechnungen vorzulegen, wird er auch bestraft.

Aus dem Grund will sich FENADISMER in Kürze mit der Generaldirektion Straßenverkehr (DGT) treffen, damit der Ablauf der Kontrolle klarer definiert wird.

Foto: Twitter.com/DGTes

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