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Spediteure befürchten Beschlagnahmung von Fahrzeugen wegen umstrittener Verordnung

In Bulgarien wurden umstrittene Rechtsvorschriften eingeführt, die es Polizeibeamten erlauben, Fahrzeuge zu beschlagnahmen, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht. Medienberichten zufolge können die neuen Vorschriften in ihrer jetzigen Form auch dann gelten, wenn das Fahrzeug nicht dem Fahrer gehört. Dies hat vor allem Spediteure beunruhigt, deren Fahrzeuge möglicherweise plötzlich und unerwartet aus dem Verkehr gezogen werden.

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Obwohl die Vorschriften inzwischen umgesetzt und einige Fahrzeuge nach dem neuen Gesetz beschlagnahmt wurden, gibt es immer noch eine Menge Unklarheiten.

Noch immer weiß die Öffentlichkeit nicht, was mit den Fahrzeugen geschieht, wenn sie juristischen oder natürlichen Personen gehören, oder wenn sie zum ehelichen Vermögen gehören. Ich denke jedoch, dass dies in naher Zukunft geklärt werden wird,” bemerkt Maria Markova, Staatsanwältin des Bezirks Burgas, zitiert von mediapool.bg.

Andrey Yankulov, ehemaliger stellvertretender bulgarischer Innen- und Justizminister und jetziger Leiter einer Anti-Korruptions-Organisation, argumentiert jedoch, dass das neue Gesetz im Widerspruch zu den bestehenden Rechtsvorschriften steht.

Zumal es an Kontroversen nicht mangelt. Ein Beispiel ist die Situation von Spediteuren, die ihr Fahrzeug auch dann verlieren können, wenn es von einem Fahrer gefahren wurde, der nicht einmal Miteigentümer ist.

Niemand hat (die neue Gesetzgebung – Anm. d. Red.) aus dem Blickwinkel der Unternehmen und Transportunternehmen betrachtet. (…) Die Polizei hat kein Recht, einen Gegenstand zu beschlagnahmen, der einem anderen Eigentümer als demjenigen gehört, der das Fahrzeug fährt. Über die Beschlagnahmung entscheidet das Gericht”, warnt Dimitar Dimitrov von der bulgarischen Kraftfahrerkammer gegnüber Bulgaria On Air.

Interessanterweise ist laut der Website Republic Gov.pl „die Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs (in Bulgarien – Anm. d. Red.) nur möglich, wenn es dem Beschuldigten gehört”.

Weiter heißt es: „Gehört das Fahrzeug einem Dritten, wird eine Geldstrafe in Höhe des Marktwerts des Fahrzeugs in Landeswährung (BGN) verhängt.”


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Um zu klären, wie die Vorschriften in Bulgarien letztlich aussehen und ob ausländische Spediteure etwas zu befürchten haben, haben wir an die polnische Botschaft in Sofia geschrieben.

Nach Ansicht der bulgarischen Regierung ist die neue Verordnung nicht präzise genug formuliert, um wirksam durchgesetzt werden zu können”, räumte der Konsul Andrzej Krezela ein.

Unter Berufung auf Informationen des bulgarischen Verkehrsministeriums fügt er hinzu, dass „es notwendig ist, bestimmte Lösungen in Bezug auf die Infrastruktur zur sofortigen Überprüfung des Zustands eines Fahrers unter Alkoholeinfluss zu schaffen, um willkürliche Entscheidungen auszuschließen”.

Die bulgarischen Behörden arbeiten derzeit an einer Änderung der Rechtsvorschriften, um diese klarer zu gestalten. Dennoch wird den Fahrern empfohlen, nur nüchtern zu fahren. Unabhängig von der endgültigen Festlegung der Rechtsvorschriften über die Beschlagnahme von Fahrzeugen.

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