Auf gut ausgebauten Autobahnen mit modernsten und sicheren Fahrzeugen rascher ans Ziel – Unter diesem Motto ist auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) am 1. August 2018 das Pilotprojekt Tempolimit 140 km/h auf zwei dreispurigen Abschnitten der A1 West Autobahn gestartet. Zwischen Melk und Oed in Niederösterreich sowie zwischen Haid und Sattledt in Oberösterreich wird die höchstzulässige Geschwindigkeit um zehn Stundenkilometer angehoben. Das neue Tempolimit gilt sowohl auf der Richtungsfahrbahn Wien als auch in Richtung Salzburg.
Die Auswahl der Abschnitte erfolgte klar nach Kriterien der Verkehrssicherheit. Die von der ASFINAG und externen Gutachtern definierten rund 120 Kilometer bringen in punkto Kurvenradien, Gefälle oder Sichtweiten die optimalen Voraussetzungen. Wichtig: Es gilt analog zu Tempo 130, dass die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit 140 nur bei optimalen Fahrbedingungen erlaubt ist.
Die ASFINAG begleitet die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit mit detaillierten Vorher-Nachher-Messungen. Untersucht werden Luftgüte, Lärm, Durchschnittsgeschwindigkeiten und Unfallzahlen. Auf deren Grundlage kann 2019 die Entscheidung über eine Beibehaltung oder Ausweitung von Tempo 140 auf weitere Autobahn-Abschnitte getroffen werden.
Das Autobahn-Tempolimit von 130 km/h stammt aus den 1970er Jahren. Straßeninfrastruktur (etwa Leitschienen) und Autos selbst sind seitdem um ein Vielfaches sicherer geworden, das Mobilitätsbedürfnis ist stark angestiegen. Das Verkehrsministerium und die ASFINAG möchten dem Anliegen vieler, rascher ans Ziel zu kommen, entsprechen – ohne negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
Das Mobilitätsbedürfnis steigt und Autos wie Infrastruktur werden immer sicherer. Viele Lenkerinnen und Lenker wollen und sollen schneller vorankommen. Wir erhöhen das Tempolimit daher auf zwei Abschnitten der A 1 sehr moderat. Wenn wir alle Auswirkungen kennen, werden wir über 140 km/h auch auf anderen Strecken entscheiden, so Bundesminister Norbert Hofer.
Streckenabschnitte sorgfältig von Verkehrssicherheits-Experten ausgewählt
Die 88 nieder- wie die 32 oberösterreichischen Kilometer mit Tempo 140 wurden von der ASFINAG gemeinsam mit externen Verkehrssicherheits-Experten ausgewählt. Die Abschnitte Melk – Oed und Haid – Sattledt bringen hinsichtlich Kurvenradien, Gefälle oder Sichtweiten die optimalen Voraussetzungen.
Für Tempo 140 sind keine gesonderten baulichen Schritte erforderlich, die ASFINAG hat lediglich anstehende kleinere Anpassungen zeitlich vorgezogen (Leitschienen, neue Markierungen).Die konkreten 140er-Abschnitte werden mit Verordnung durch den Bundesminister gelten und mit entsprechenden Verkehrsschildern angezeigt.Wie bislang bei Tempo 130, ist die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit 140 nur bei optimalen Fahrbedingungen erlaubt. Laut Straßenverkehrsordnung gilt die “Pflicht zur Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse” (§ 20 StVO). Das bedeutet, dass etwa bei Regen oder Schneefall, bei Nebel oder auch dichtem Verkehr das Tempo anzupassen ist. Um auf Nummer sicher im Hinblick auf Nachtruhe-Grenzwerte zu gehen, wird 140 dennoch nur zwischen 5 und 22 Uhr erlaubt sein. Die Schallauswirkungen vor und nach der Tempoerhöhung werden zudem genau gemessen.
Die Ausweitung des Tempolimits gilt auf folgenden Abschnitten:
A 1 Abschnitt Niederösterreich zwischen Melk und Oed:
Fahrtrichtung Salzburg: Nach der Melkbrücke bis zur Vorankündigung der Ausfahrt Oed
Fahrtrichtung Wien: Nach der Ausfahrt Oed bis nach der Melkbrücke
A 1 Abschnitt Oberösterreich zwischen Knoten Haid und Sattledt:
Fahrtrichtung Salzburg: Vom “Puckinger Berg” bis vor der Ausfahrt Sattledt
Fahrtrichtung Wien: Nach der Auffahrt Sattledt bis zum Beginn der Überkopfanzeigen (Verkehrsbeeinflussungs-Anlagen) für den Großraum Linz
Wann darf ich 140 km/h fahren?
Wie das BMVIT jedoch betont, sollte niemand das neue Tempolimit ausreizen. Und Tempoüberschreitungen sind – so wie bisher – natürlich ungesetzlich. Die Exekutive wird auch weiterhin die erforderlichen und angemessenen Kontrollen durchführen.
Foto: Trans.INFO