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Regierung beschließt Vorrang für Energietransporte auf der Schiene

Energietransporte sollen vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben, um die Energieversorgung zu sichern. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.

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Die Verordnung gilt zunächst für sechs Monate und basiert auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherstellung der Energieversorgung d.h. der Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen soll dank der Priorisierung der Energietransporte auf der Schiene sicher gestellt werden, da anderweitige Lieferwege wie die Binnenschifffahrt im Notfall nur bedingt genutzt werden können.

Die Binnenschifffahrt kann bedingt durch das Niedrigwasser nur reduzierte Lasten transportieren und die wichtigen Bahntrassen sind auch ohne zusätzliche Energietransporte teilweise bereits über-, zumindest aber stark ausgelastet. Wir müssen deshalb überlegt und in sorgfältiger Abwägung Transporte priorisieren. Das ist keine leichte Entscheidung, weil es im Zweifel bedeutet, dass in diesen Fällen andere Züge warten müssen. Umso wichtiger ist es, bereits heute klare Regeln zu schaffen, bevor der Energiebedarf und damit die Nachfrage nach Energietransporten in Herbst und Winter steigt, so Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr.

Die DB Netz AG soll zusätzlich kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Schienennetzes anpassen, um Mineralöl- und Kohletransporte auf der Ebene der Disposition, also bei der betrieblichen Abwicklung der Züge, zu priorisieren, teilte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit.

Hintergrund für die Verordnung ist der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, der zur Energiekrise geführt hat. Dadurch muss Deutschland grundlegende Veränderungen im eigenen Energiesystem vornehmen, sowie unabhängig von russischen Energieträgern (Kohle, Gas und Öl) werden. Hierzu entsprechend wurden und werden Lieferketten und -wege umgestellt, versichert BMDV.

Details der Verordnung

Bei der Rechtsverordnung geht es um Transporte von Erdöl und Erdölerzeugnissen sowie von festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern. Großtransformatoren sind Kernelemente für Energieversorgungsnetze, die sich wegen ihrer Größe nur auf der Schiene transportieren lassen. Bei Ausfall oder Zerstörung von Transformatoren ist ein schneller Ersatz bzw. eine schnelle Reparatur notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten.

Die Priorisierung erfolgt innerhalb eines klar definierten Energiekorridor-Netzes. Diesem liegen die Transportbedarfe der Energie- und Mineralölwirtschaft zugrunde (zum Beispiel vom Hafen zum Kraftwerk). Sollte eine Beschränkung anderer Schienenverkehre nötig sein, wird ein abgestuftes Priorisierungsverfahren vorgesehen, um den betrieblichen Vorrang von Energieträgertransporten und Großtransformatoren zu gewährleisten.

In besonderen Fällen können zudem Güterwagen eingesetzt werden, die nicht mehr den geltenden Lärmschutzstandards entsprechen, damit eine stabile Energieversorgung gewährleistet werden kann. Die Vorschriften des Schienenlärmschutzgesetzes gelten daher in diesem Ausnahmefall nicht.

Die Verordnung finden Sie << HIER >>

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