Die Bundesnetzagentur hat die Trassenpreise für das Netz der DB InfraGO AG für das Fahrplanjahr 2025/2026 mit durchschnittlich 2,4 Prozent Steigerung genehmigt. Besonders für den Schienengüterverkehr, der zwischenzeitlich mit bis zu 35 Prozent höheren Entgelten gerechnet hatte, ist dies eine Entlastung. Der Preis für den Standard-Güterzug steigt um lediglich 5 Prozent auf 3,93 Euro pro Kilometer.
Günstige Rahmenbedingungen durch politische Eingriffe
Die Deckelung der Preissteigerung wurde erst durch politische Entscheidungen möglich: Der Bundestag beschloss eine Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes der DB InfraGO von 5,2 auf 1,9 Prozent. Zudem sichert das Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs geringere Gewinnansprüche.
Diese Maßnahmen reduzierten die genehmigte Obergrenze der Gesamtkosten auf rund 6,99 Milliarden Euro, deutlich unter dem von DB InfraGO beantragten Betrag.
Branche reagiert erleichtert – Kritik bleibt
Die Güterbahnen und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßen die Entscheidung. Peter Westenberger (Die Güterbahnen) sprach von einer im letzten Moment “entschärften Trassenpreisbombe”.
Auch VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff lobte die marktverträgliche Lösung, äußerte jedoch Kritik an der späten Entscheidung, die Planungssicherheit erschwert habe.
Segmentweise Entwicklung der Trassenpreise:
- Schienengüterverkehr: +5,8 % (Standard-Güterzug: +5 %)
- Schienenpersonennahverkehr: +3,0 % (gemäß Trassenpreisbremse)
- Schienenpersonenfernverkehr: −1,2 %
Trassenpreisförderung als Entlastung für 2026
Zur Unterstützung erhalten Eisenbahnunternehmen eine Trassenpreisförderung. Für den Fernverkehr stehen 105 Millionen Euro zur Verfügung, davon 100 Millionen für die Deutsche Bahn. Im Güterverkehr beträgt die Förderquote 26,5 Prozent bei einem Budget von 265 Millionen Euro. Eine Nachprüfung im Frühjahr 2026 könnte zusätzliche Mittel freigeben.
Verfahren verzögert, Kritik am System wächst
Mit rund 300 Tagen Verspätung erfolgte die Genehmigung der Trassenpreise kurz vor Inkrafttreten des Netzfahrplans am 14. Dezember 2025. Die Unsicherheit belastete die Logistik- und Bahnunternehmen monatelang.
Verbandsvertreter fordern deshalb eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems, um Preissprünge und Verfahrensverzögerungen dauerhaft zu verhindern.
Bundestag bekräftigt Ziel der Verkehrsverlagerung auf die Schiene
Parallel zur Entscheidung der Bundesnetzagentur bekräftigte die Bundesregierung heute, am 16. Dezember 2025 in einer Pressemitteilung ihr langfristiges Ziel: Mehr Güter sollen von der Straße auf die Schiene verlagert werden. Der sogenannte “Masterplan Schienengüterverkehr” aus dem Jahr 2017 wird laut Regierungsangaben weiterhin umgesetzt.
Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Trassenpreisförderung, die Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr, das 740-Meter-Netz, das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz sowie die Förderung vorbereitender Maßnahmen zur Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung ab 2026.
Damit sollen Wettbewerbsfähigkeit und Logistikeffizienz des Schienengüterverkehrs dauerhaft verbessert werden.








