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Verkehrsverbote im Dezember. Prüfen Sie, wo in den kommenden Wochen mit Einschränkungen zu rechnen ist

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Wir präsentieren Informationen über die im Dezember in den europäischen Ländern geltenden Verkehrsverbote. Im Zusammenhang mit Weihnachten und dem Neuen Jahr werden in den meisten Ländern trotz der Pandemie Einschränkungen für Lkw gelten.

Zusätzlich zu den regulären Samstags- und Sonntagsfahrverboten in einigen EU-Ländern wird es im Dezember zu Weihnachten und in den Tagen davor Einschränkungen geben. Dasselbe wird auch am 1. Januar gelten.

Hier ist ein Überblick über die bevorstehenden Lkw-Fahrverbote:

8. Dezember (Dienstag – Maria Empfängnis)

Österreich – von 0.00 bis 22 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Zugmaschinen mit Anhängern mit einer zGM der Zugmaschine oder des Anhängers über 3,5 t, Lastkraftwagen, Sattelzüge mit einer zGM von über 7,5 t.

Liechtenstein – von 0:00 bis 24 Uhr. In Liechtenstein gelten die Fahrbeschränkungen für Lastkraftwagen mit einer zGM von mehr als 3,5 t und für Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 5 t.

Italien – von 9.00 bis 22.00 Uhr. Das Verkehrsverbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 7,5 t.

24. Dezember (Donnerstag, Heiligabend)

Kroatien – von 15 bis 23 Uhr. Die Beschränkung gilt für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von über 7,5 t.

Tschechische Republik – von 13 bis 22 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von über 7,5 t.

Frankreich – von 22 bis 24 Uhr. In diesem Zeitraum dürfen keine Fahrzeuge mit einer zGM von über 7,5 t die Straßen befahren.

Luxemburg – von 21:30 bis 24 Uhr – ein Verbot auf allen Straßen in Richtung Frankreich; von 23:30 bis 24 Uhr – ein Verbot auf allen Straßen in Richtung Deutschland. Die Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einer zGM von über 7,5 t mit oder ohne Anhänger.

Slowakei – von 0:00 bis 22 Uhr. Die slowakischen Fahrverbote gelten für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von über 7,5 t.

Ungarn – von 22 bis 24 Uhr. Fahrverbot für Lastkraftwagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern mit einer zGM von über 7,5 t.

25. Dezember (Freitag, 1. Weihnachtsfeiertag)

Österreich – von 0:00 bis 22 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Zugmaschinen mit Anhängern mit einer zGM der Zugmaschine oder des Anhängers über 3,5 t, Lastkraftwagen, Sattelzüge mit einer zGM von über 7,5 t.

Kroatien – von 14 bis 23 Uhr.

Tschechische Republik – von 13 bis 22 Uhr

Frankreich – von 0:00 bis 22 Uhr.

Liechtenstein – von 0.00 bis 24 Uhr.

Luxemburg – von 0:00 bis 21:45 Uhr, sowohl in Richtung Frankreich als auch in Richtung Deutschland.

Deutschland – von 0.00 bis 22 Uhr. In diesem Zeitraum dürfen keine Lastkraftwagen mit einer zGM von mehr als 7,5 t und keine Lastkraftwagen mit Anhängern die deutschen Straßen befahren . Eine Ausnahme bilden die beiden Bundesländer, die die Beschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie aufgehoben haben, d.h. Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern.

Polen – von 8 bis 22 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einer zGM von über 12 t.

Slowakei – von 0:00 bis 22 Uhr.

Slowenien – von 8 bis 21 Uhr. Die Beschränkung gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von über 7,5 t.

Schweiz – von 0.00 bis 24 Uhr. Das Schweizer Verbot gilt für Lastwagen mit einer zGM von mehr als 3,5 t.

Ungarn – von 0:00 bis 24 Uhr.

Italien – von 9 bis 22 Uhr.

26. Dezember (Samstag, 2. Weihnachtsfeiertag)

Österreich – von 0:00 bis 22 Uhr.

Kroatien – von 14 bis 23 Uhr.

Tschechische Republik – von 13 bis 22 Uhr.

Frankreich von 0:00 bis 22 Uhr.

Liechtenstein – von 0.00 bis 24 Uhr.

Luxemburg – von 0:00 bis 21:45 Uhr.

Deutschland – von 0:00 bis 22 Uhr (mit Ausnahme der oben genannten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern).

Polen – von 8 bis 22 Uhr

Slowakei – von 0.00 bis 22 Uhr.

Slowenien – von 8 bis 21 Uhr.

Schweiz – von 0.00 bis 24 Uhr.

Ungarn – von 0:00 bis 22 Uhr.

Italien – von 9 bis 22 Uhr.

31. Dezember (Donnerstag)

Kroatien – von 15 bis 23 Uhr.

Frankreich – von 22 bis 24 Uhr.

Luxemburg – von 21:30 bis 24 Uhr – das Verbot gilt auf allen Straßen in Richtung Frankreich; 23:30 bis 24 Uhr – das Verbot gilt auf allen Straßen in Richtung Deutschland.

Ungarn – von 22 bis 24 Uhr.

1. Januar (Freitag, Neujahr)

Österreich – von 0:00 bis 22 Uhr.

Kroatien – von 14 bis 23 Uhr.

Tschechische Republik – von 13 bis 22 Uhr.

Frankreich – von 0:00 bis 22 Uhr.

Liechtenstein – von 0.00 bis 24 Uhr.

Luxemburg – von 0:00 bis 21:45 Uhr.

Deutschland – von 0.00 bis 22 Uhr (mit Ausnahme der oben genannten Bundesländer).

Polen – von 8 bis 22 Uhr.

Slowakei – von 0:00 bis 22 Uhr.

Slowenien – von 8 bis 21 Uhr.

Schweiz – von 0.00 bis 24 Uhr.

Ungarn – von 0:00 bis 22 Uhr.

Foto: Trans.INFO

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