In Deutschland gilt an jedem Sonntag und Feiertag zwischen Mitternacht und 22 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die Einschränkung betrifft ausschließlich den gewerblichen Verkehr. Ausnahmen gelten für den Transport frischer und verderblicher Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch oder Obst und Gemüse. Bestimmte intermodale Transporte sowie Rettungs- und Abschleppfahrzeuge oder auch der Transport lebender Bienen sind ebenfalls erlaubt.
Nach Angaben von mdr.de wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2025 in Sachsen bereits 510 Verstöße gegen das Fahrverbot registriert – im Vorjahreszeitraum waren es 450. Die Region ist aufgrund ihrer Lage ein stark frequentiertes Transitgebiet zwischen Polen und Deutschland.
Das Sächsische Innenministerium betont, dass das Fahrverbot nicht nur dem Umweltschutz dient, sondern auch den Bewohnern an Sonntagen Ruhe und Erholung ermöglichen und das Straßennetz vom touristischen sowie Personenverkehr entlasten soll.
Bußgelder für Fahrer und Spediteure
Die Missachtung des Verbots hat spürbare Konsequenzen: Fahrer müssen mit einem Bußgeld von 120 Euro rechnen und dürfen ihre Fahrt nicht fortsetzen. Noch teurer wird es für den Fahrzeughalter oder den Auftraggeber des Transports – hier liegt das Bußgeld bei 570 Euro.
Ausnahmen unter strengen Bedingungen
Bestimmte Transporte sind von den Verboten ausgenommen. Fahrer müssen jedoch schriftliche Nachweise oder einen Frachtbrief mitführen, der die Art der Ladung belegt. Andernfalls droht ein Bußgeld und die Festsetzung des Fahrzeugs.
Die Lockerungen umfassen:
- Kombinierter Schiene-Straße-Verkehr: vom Ursprungsort zum nächstgelegenen Terminal oder vom Terminal zum Empfänger, sofern die Strecke 200 km nicht überschreitet (diese Einschränkung gilt nicht während der Ferienzeit).
- Kombinierter Hafen-Straße-Verkehr: im Umkreis von bis zu 150 km vom Hafen, auch bei Ferienfahrverboten.
- Transport frischer Lebensmittel: etwa Milch, Fleisch, Fisch (ausgenommen Marinaden und Räucherware) sowie schnell verderbliches Obst und Gemüse.
- Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Transporten, sofern entsprechende Dokumente vorliegen.
- Dringende Einsätze durch Rettungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge.