Der aktuelle Bußgeldkatalog konzentriert sich auf drei Hauptbereiche: Lenk- und Ruhezeiten, formale Anforderungen im Güterverkehr sowie die technische Sicherheit der Fahrzeuge. Die Änderungen stehen im Einklang mit der europäischen Politik zur Verschärfung von Vorschriften im Straßengüterverkehr, insbesondere im Hinblick auf Kabotage und internationalen Transport.
Strenge Strafen bei Überschreitung der Lenkzeiten
Nach der Fahrpersonalverordnung (FPersV) beträgt die tägliche Höchstlenkzeit 9 Stunden, mit der Möglichkeit, diese zweimal pro Woche auf 10 Stunden auszudehnen. Verstöße gegen diese Grenzen werden nun härter geahndet:
- bis zu 1 Stunde Überschreitung – 30 Euro für den Fahrer,
- bis zu 2 Stunden – je angefangene 30 Minuten: 30 Euro für den Fahrer und 90 Euro für das Unternehmen,
- über 2 Stunden – je angefangene 30 Minuten: 60 Euro für den Fahrer und 180 Euro für das Unternehmen.
Auch das Verkürzen der vorgeschriebenen Pause nach 4,5 Stunden Fahrzeit wird sanktioniert – selbst bei wenigen Minuten Abweichung. Hier drohen bis zu 60 Euro für den Fahrer und 180 Euro für das Unternehmen.
Dokumentenkontrollen und Genehmigungen – hohes Risiko für Spediteure
Das deutsche Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verlangt, dass jeder Spediteur über die entsprechende Lizenz (z. B. Gemeinschaftslizenz oder CEMT) verfügt und die finanziellen sowie beruflichen Voraussetzungen nachweisen kann.
- Fehlende Genehmigung für den Gütertransport kostet zwischen 1.250 Euro (national) und 3.000 Euro (international).
- Auch das Nichtmitführen von Unterlagen wird geahndet:
- fehlende Transportgenehmigung – 180 Euro (360 Euro bei Vorsatz),
- fehlender Nachweis der Haftpflichtversicherung – 55 Euro.
Neuer Bußgeldkatalog 2025: höhere Sätze und neue Kontrollschwerpunkte
Der aktualisierte Katalog von 2025 verschärft auch andere Sanktionen:
- Überschreitung der täglichen Lenkzeit um mehr als 2 Stunden – 160 bis 480 Euro für das Unternehmen, zusätzlich 1 Punkt für den Fahrer,
- fehlender Tachografendownload – bis zu 750 Euro,
- keine Kontrolle der Fahrerlaubnis durch den Unternehmer – bis zu 150 Euro,
- Überladung von Fahrzeugen um mehr als 20 % – bis zu 850 Euro,
- Manipulationen am Tachografen – drohen als Straftatverfahren,
- Missachtung von LKW-Überholverboten – zusätzliche Kontrollen durch einzelne Bundesländer.
Wichtige Verstöße und Strafen im Bußgeldkatalog 2025
Verstoß | Strafe für Fahrer | Strafe für Unternehmer | Rechtsgrundlage |
---|---|---|---|
Überschreitung der täglichen Lenkzeit bis 1 Std. | 30 € | – | FPersV |
Überschreitung bis 2 Std. – je 30 Min. | 30 € | 90 € | FPersV |
Überschreitung über 2 Std. – je 30 Min. | 60 € | 180 € | FPersV |
Verkürzung der Pause bis 15 Min. | 30 € | 90 € | FPersV |
Verkürzung der Pause über 15 Min. – je 15 Min. | 60 € | 180 € | FPersV |
Fehlende Genehmigung (national) | – | 1.250 € / 2.500 € | GüKG |
Fehlende Kabotagegenehmigung | – | 1.250 € / 2.500 € | GüKG |
Fehlende Genehmigung Drittstaat (national) | – | 1.500 € / 3.000 € | GüKG |
Fehlende Genehmigung Drittstaat (international) | – | 1.500 € / 3.000 € | GüKG |
Fehlende Dokumente (Lizenz, CEMT, Versicherung) | 180 € / 55 € | 180–360 € | GüKG |
Überschreitung Lenkzeit > 2 Std. | 160 € + 1 Punkt | bis 480 € | Bußgeldkatalog 2025 |
Nichteinhaltung der täglichen Ruhezeit | 75 € | bis 225 € | Bußgeldkatalog 2025 |
Kein oder verspäteter Tachografendownload | 250 € | bis 750 € | Bußgeldkatalog 2025 |
Keine Kontrolle der Fahrerlaubnis | 50 € | bis 150 € | Bußgeldkatalog 2025 |
Überladung > 20 % | 425 € + 1 Punkt | bis 850 € | Bußgeldkatalog 2025 |
Handybenutzung am Steuer | 150 € + 1 Punkt | – | Bußgeldkatalog 2025 |
Defekter oder nicht genutzter Abbiegeassistent | 100–300 € | – | Bußgeldkatalog 2025 |
Quelle: Bussgeldkatalog