Die Kommission hat Fragebögen zur Funktionsweise der Verordnung an die Akteure der maritimen Lieferkette – Reeder, Spediteure, Hafen- und Terminalbetreiber sowie Verlader – verschickt. Die Antworten müssen bis zum 3. Oktober dieses Jahres eingehen. Die Europäische Kommission wird dann die Kommentare analysieren und in einem Dokument, das im letzten Quartal dieses Jahres veröffentlicht werden soll, ihre Stellungnahme zum weiteren Funktionieren der GVO-Verordnung abgeben.
Die Ausnahmeregelung erlaubt es den Reedereien beispielsweise, sensible Informationen über Nachfrage, Ladungsvolumen und Routen auszutauschen, wodurch sie von einigen EU-Wettbewerbs- und Kartellvorschriften ausgenommen werden. Im April 2020, nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie, wurden die Vorschriften zur Freistellung der Reedereien von der Wettbewerbsregulierung bis 2024 verlängert.
Im Juli richteten zehn Organisationen aus dem Logistiksektor (darunter der Europäische Verband für Spedition, Transport, Logistik und Zolldienstleistungen CLECAT, der Verband der europäischen privaten Hafen- und Terminalbetreiber FEPORT, der Europäische Verladerat oder die Internationale Vereinigung der Spediteurverbände FIATA) einen Appell an die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, in dem sie eine sofortige Überprüfung der Funktionsweise der genannten Verordnung forderten.
Die Unterzeichner des Appells wiesen darauf hin, dass die Lieferketten seit der Verlängerung dieser Vorschriften im April 2020 kontinuierlich unterbrochen wurden und sich die Containerpreise vervierfacht haben. Sie forderten eine Überarbeitung der Vorschriften, um sicherzustellen, dass der Seefrachtmarkt für alle Beteiligten der maritimen Lieferkette transparent und fair funktioniert. Darüber hinaus forderten sie die Prüfung von Änderungen der Rechtsvorschriften und Mechanismen, die noch vor dem Auslaufen der derzeitigen Freistellungsverordnungen (d. h. vor April 2024) eingeführt werden könnten.