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Wird CB-Funkgerät-Verbot ausgesetzt oder geändert?

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Wie wir letzte Woche berichtet haben, gilt in Deutschland ab dem 1. Juli dieses Jahres das umstrittene Verbot. Die Verwendung des CB-Funkgerätes ohne Freisprechanlage und damit das Halten des Mikrofons in der Hand wird nicht mehr gestattet sein. So eine Entscheidung wurde aus Sicherheitsgründen getroffen. Eine Ausnahmegenehmigung oder zumindest eine weitere Verzögerung des Verbotes sei aber nicht ausgeschlossen.

In einer Rundmail an ihre Mitglieder habe die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) geschrieben, dass die Organisation angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten infolge des bevorstehenden Verbotes Handlungsbedarf sehe. Die BSK plädiere dafür, eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Funkgeräten, sofern kein Beifahrer zur Hilfe steht, zu erteilen.

So eine Forderung wird dadurch begründet, dass auf dem Markt technische Lösungen für Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte nicht in dem erforderlichen Umfang vorhanden seien. Dies müsste bis zum 30. Juni 2020 durch einzelne Bundesländer beschlossen werden.

Die BSK betont weiter in der Rundmail, dass die Problematik bei den Ländern angekommen sei und die Organisation den allgemeinen Willen sehe, zumindest vorerst eine pragmatische Lösung zu finden.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald mehrere Informationen diesbezüglich vorhanden sind.

Dabei soll auch erwähnt werden, dass ein Funkmikrofon am Bord sowieso zulässig ist. Es darf am Funkgerät angeschlossen bleiben, aber während der Fahrt darf das Mikrofon nicht mehr „ergriffen“ werden.

Foto: wikimedia.org

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