Wird die Schonfrist für CB-Funkgeräte noch einmal verlängert?

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Ab dem 1.Juli soll die Nutzung der CB-Funkgeräte am Steuer nun endgültig beschränkt werden. Doch Branchenverbände plädieren für eine Verlängerung der Übergangsfrist.

Im Oktober 2017 sind in Deutschland Vorschriften in Kraft getreten, die die Nutzung von Elektronik am Steuer stark beschränkt haben. Gemäß diesen darf, wer ein Fahrzeug führt,  ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder  zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Demnach ist die Verwendung von unter anderem Handys, Smartwatches, MP3-Player, Tablets, Notebooks, Diktiergeräten am Steuer ist seitdem nur mit einer Freisprecheinrichtung oder einem Headset erlaubt.

Infolge zahlreicher Proteste wurde für CB-Funkgeräte eine Schonfrist eingeführt, doch die soll am 30. Juni enden. Viele Branchenverbände sehen die Einführung der Vorschriften weiterhin kritisch, da Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte wenig verbreitet sind. Der BGL will sich deshalb zusammen mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und dem Runden Tisch der Amateurfunker gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist einsetzen.

Foto: Trans.INFO

 

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