Foto: Wikimedia/Kleszczu CCA-SA 2.5 Generic

Wird Tirol das sektorale Fahrverbot verschieben?

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2.07.2019

Beim Sektoralen Fahrverbot in Tirol deutet sich eine Verschiebung um drei Monate an. Die grundsätzliche Problematik, so der LBS – Landesverband der Bayerischen Spediteure e.V. ist damit nicht vom Tisch.

„Kosmetik am Terminkalender, aber keine nachhaltige Lösung eines akuten Problems“ – so bewertet der LBS – Landesverband der Bayerischen Spediteure e.V. die Ankündigung des Tiroler Landeshauptmanns, das geplante Sektorale Fahrverbot erst ein Vierteljahr später als geplant zu verhängen. Der Termin ist nun offenbar vom 1. Oktober 2019 auf den 1. Januar 2020 vertagt, wie amtliche Veröffentlichungen andeuten. Gleichzeitig wird die bislang unbefristet gültige Ausnahmeregelung für Euro VI-Fahrzeuge nicht wie angekündigt komplett gestrichen, sondern auch Euro VID-Fahrzeuge reduziert.

Abgesehen von drei Monaten mehr Verhandlungsspielraum ändert sich damit nichts an der grundsätzlich kritischen Blockadepolitik des österreichischen Bundeslands, merkt LBS-Geschäftsführerin Sabine Lehmann an.Außerdem stehen das Fahrverbot für Euro IV-Fahrzeuge auf allen Autobahnen in Tirol sowie das verschärfte Lkw-Nachtfahrverbot inklusive der Euro VI-Lkw weiter zu diesem Termin an.

Eine ganze Branche wird hier aus Sicht des LBS zum Spielball politischer Taktiererei, von Planungs- und Investitionssicherheit könne nicht mehr die Rede sein.

Mit steuernden und regelnden Maßnahmen der Politik können Unternehmen allgemein und unsere Branche im Besonderen seit langem umgehen. Willkürliche Fristsetzungen und Blockaden dagegen lösen keine Probleme, sie verlagern sie nur, so Lehmann.

Hintergrund: Ursprünglich sollten am 1. Oktober zusätzlich zu den schon gesperrten acht Warengruppen weitere 5 nicht mehr zum Transit durch Tirol zugelassen werden. Bisher gilt das Verbot für Abfälle; Steine, Erden, Aushub; Rundholz und Kork; bestimmte Kraftfahrzeuge; Nichteisen- und Eisenerze; Stahl; Marmor und Travertin; Fliesen (Keramik). Künftig sollen Papier und Pappe, Kalk und gebrannter Gips, Rohre und Hohlprofile, Getreide und flüssige Mineralölerzeugnisse als „bahnaffine Güter“ ebenfalls von den Tiroler Straßen verbannt werden.

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