TransInfo

Luxemburger Richter: Lkw-Fahrer dürfen ihre Wochenruhezeit nicht in Kabinen verbringen

Lesezeit 2 Min.
Nach jahrelangem Rechtsstreit ist am Mittwoch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) zu einem Urteil gekommen, dass Lastwagenfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen.


Das Transportunternehmen Vaditrans hatte im August 2014 geklagt, weil in Belgien eine Geldbuße von 1800 Euro verhängt werden kann, wenn ein Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Der EuGH sollte nun über die korrekte Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.

Das Urteil fiel eindeutig aus

Für die Luxemburger Richter ist klar, dass der Unionsgesetzgeber nicht die Absicht hatte, Fahrern zu erlauben, die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten in ihrer Kabine zu verbringen. Es sei sogar so, dass die EU-Kommission die Möglichkeit, die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen, definitiv ausschließen will.

Es ist nach Auffassung der Richter Sache der Mitgliedstaaten, zu entscheiden, mit welchen Sanktionen das EU-Recht auf ihrem Gebiet durchgesetzt werden kann

Wie sieht das in Deutschland aus?

Laut einer Gesetzesänderung in Deutschland ist es seit dem 25. Mai 2017 verboten, die wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Die entsprechenden Änderungen dazu wurden bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sowohl Fahrer als auch Speditionsunternehmen müssen mit Strafen bis zu 1500 Euro rechnen.

Lkw-Fahrer müssen nach der neuen Regelung ihre wöchentliche Ruhezeit von normalerweise mindestens 45 Stunden außerhalb des Lkws verbringen. Das gilt auch dann, wenn dem Fahrer eine Schlafkabine im Fahrerhaus zur Verfügung steht.

Kritiker weisen darauf hin, dass eine Durchsetzung des Verbots zu höheren Kosten beim Endverbraucher führen wird, da Speditionen künftig dazu verpflichtet wären, ihren Lkw-Fahrern Hotelzimmer und Shuttle-Service per Taxi zur Verfügung zu stellen. Auch sei es fraglich, ob Raststätten und Autohöfe über die entsprechende Infrastruktur verfügen.

Quelle:dvz.de, autozeitung.de

Tags