Dänemark: Mindestlohnpflicht für LKW-Fahrer ausländischer Unternehmen bereits in Kraft getreten

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Im Sommer hat das dänische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das eine Mindestlohnpflicht für  LKW-Fahrer ausländischer Transportunternehmen einführt. Die neuen Vorschriften sind gerade in Kraft getreten.

Seit dem 1. Januar 2021 gelten in Dänemark neue Vorschriften,  nach denen LKW-Fahrer ausländischer Transportunternehmen, die in Dänemark Kabotagebeförderungen oder Vor- oder Nachläufe im Kombinierten Verkehr realisieren, den in der Branche geltenden dänischen Mindestlohn erhalten müssen. Aktuell beläuft sich dieser auf mindestens 164,96 dänische Kronen ( umgerechnet etwa 22,15 Euro ) pro Stunde. Ausgenommen von den neuen Vorschriften sind internationale Transporte sowie Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Darüber hinaus entstehen für ausländische Transportunternehmen nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen neue Mitwirkungspflichten: Diese müssen sich in einem Online-Register anmelden lassen. Dank dessen können die dänischen Behörden die Fahrer in Bezug auf die Vergütung wirksamer kontrollieren.

Ausländische Frachtführer, die die Kabotage nicht registrieren, müssen mit einer Strafe in Höhe von 10.000 dänischen Kronen rechnen. Sollte sich während der Kontrolle zudem herausstellen, dass der Fahrer kein angemessenes Gehalt für die in Dänemark durchgeführte Kabotage erhält, kann die Strafe viel höher ausfallen, d.h. mindestens 35.000 dänische Kronen.

Die Kontrollen werden sowohl von der Polizei als auch von einer speziellen Verwaltungsbehörde durchgeführt. In bestimmten Fällen kann die Polizei sogar die Weiterfahrt verhindern.

Zusammenarbeit: Agnieszka Kulikowska-Wielgus

Foto: Politi.dk

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