Quelle: BALM / Aus dem BAG wird das BALM zum 01.01.2023.

Müssen LKW-Fahrer bei Kontrolle nachweisen, dass sie im Hotel übernachtet haben? Die EU-Kommission nimmt Stellung dazu

Die Europäische Kommission hat gestern am Nachmittag eine Erläuterung zur Durchsetzung des Verbots der Wochenruhzeit im LKW veröffentlicht.

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Der Europäischen Kommission wurde mehrfach berichtet, dass Kontrollbehörden in einigen Ländern von LKW-Fahrern die Vorlage von Hotelrechnungen als Nachweis dafür verlangten, dass die Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit vorschriftsmäßig, d. h. außerhalb des Fahrerhauses, verbracht haben.

Daraufhin hat die Europäische Kommission einen ergänzenden Vermerk veröffentlicht, in dem geklärt wird, wie das so genannte „Verbot der Übernachtung im Fahrzeug” gemäß Artikel 8 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 durchgesetzt werden soll.

Das Adendum schließt nicht aus, dass die nationalen Kontrolldienste die Möglichkeit haben, die vorherige wöchentliche Ruhezeit, die in einem anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, zu kontrollieren. Daher dürfen die nationalen Behörden jederzeit derartige Kontrollen durchführen.

Wie jedoch ausdrücklich betont wird, müssen Fahrer „ihre Tätigkeiten nicht bescheinigen, wenn sie sich außerhalb des Fahrzeugs befinden”. Dies gilt auch für den Fall, wenn die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs eingelegt wird. So dürfen die Kontrolldienste von den Fahrern keine Nachweise dafür verlangen, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit vor einer Straßenkontrolle nicht im Fahrzeug stattgefunden hat.

Gegen Fahrer oder Arbeitgeber kann nur dann ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (oder eine Ruhezeit von mehr als 45 Stunden als Ausgleich) im Fahrzeug verhängt werden, wenn sie oder ihre Fahrer bei einer Kontrolle ihre wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen und auch in diesem angetroffen werden.

Wenn die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten das mündliche Geständnis eines Fahrers als gültigen Beweis für einen Verstoß gegen das Verbot der Ruhezeit in einem Fahrzeug anerkennen, können die nationalen Behörden auf dieser Grundlage ein Bußgeld gegen den Fahrer oder das Transportunternehmen verhängen.

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