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38 Tausend Euro für das Filmen eines brennenden LKW – Polizei zeigt kein Erbarmen

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Anfang dieser Woche fing ein Lastkraftwagen auf der A50 in den Niederlanden Feuer. Einige der vorbeifahrenden Autofahrer beschlossen, den Vorfall zu filmen, wofür sie mit einer saftigen Geldstrafe rechnen müssen.

Das Unglück, indem die ganze Ladung und der LKW in Flammen aufging, erregte die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf der anderen Straßenseite der Autobahn, so die örtliche Polizei.

Der LKW-Fahrer überstand den Unfall glücklicherweise unversehrt, aber die Beamten bemerkten, dass viele Reisende das Feuer von ihren Autos während der Fahrt aus filmten, was zu einem riesigen Verkehrsstau führte.

Die Polizei zählte bis zu 152 Fahrer, die Fotos oder Videos machten. Ihnen drohen nun Bußgelder. Da in den Niederlanden ein solches Verhalten als Straftat gilt und mit einer Geldstrafe von 240 € (plus 9 € Verwaltungsgebühr) belegt wird. In diesem Fall bedeutet dies, dass die Dienststellen Bußgelder in Höhe von insgesamt fast 38.000 Euro verhängen werden.

Die Täter werden anhand der Kennzeichen identifiziert.

Bußgelder für das Filmen von Verkehrsunfällen

Nach Verkehrsunfällen zählt jede Minute. Je früher die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen, desto größer die Chance, den Opfern helfen zu können. Doch immer wieder behindern Gaffer die Helfer.

Dies ist nicht das einzige Beispiel für die Gedankenlosigkeit von Fahrern, die einen Verkehrsunfall passieren. Im Februar dieses Jahres schrieben wir über einen tödlichen Unfall, der sich auf der Autobahn A8 bei Pforzheim ereignete. Auch dort filmten etliche Gaffer den tragischen Unfall.

Gaffer, die Verletzte und verunglückte Fahrzeuge fotografieren oder filmen, müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe in Deutschland rechnen. Es ist dabei egal, ob die Aufnahmen weitergegeben oder veröffentlicht werden. Was zählt, ist allein die Anfertigung, die laut Strafgesetzbuch „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt”.

Außerdem wird jetzt auch das Fotografieren und Filmen von Toten sanktioniert, ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe. Das Gesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Foto: politie_teamverkeer_on/Instagram

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