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Hersteller fordern Änderungen bei der Überarbeitung der EU-Richtlinie über LKW-Gewichte und Abmessungen

Der Automobilherstellerverband ACEA schlägt Änderungen an den vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Förderung von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen vor.

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Der Verband der europäischen Automobilhersteller (ACEA) unterstützt die Überarbeitung der EU-Verordnungen.

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über Gewichte und Abmessungen berücksichtigt bereits mehrere ACEA-Empfehlungen zur Verbesserung der Chancengleichheit für Fahrzeuge mit konventionellem Kraftstoffantrieb. Es sind jedoch weitere Änderungen erforderlich, um die Einführung (auf dem Markt – Anm. d. Red.) von emissionsfreien Fahrzeugen zu ermöglichen”, betont der Verband.

Die Vorschläge der Hersteller

In seinem Positionspapier zur Überarbeitung hat der ACEA eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die den Übergang von Transportunternehmen zu emissionsfreien Fahrzeugen (ZEVs) ermöglichen und unterstützen würden. Nach Ansicht des Verbandes ist es von entscheidender Bedeutung, dass eine zusätzliche Gewichtsgrenze für emissionsfreie Kraftfahrzeuge gewährt werden kann. Nur so wird es möglich sein, emissionsfreie Antriebe in einer Vielzahl von Fahrzeugsegmenten einzusetzen, ohne dabei an Nutzlast zu verlieren und weniger wettbewerbsfähig als herkömmlich angetriebene LKW zu sein.

Das zusätzliche Gewicht wird nur dann in vollem Umfang verfügbar sein, wenn wir gleichzeitig die Masse der Antriebsachse um eine Tonne erhöhen. Der Vorschlag, diese auf 12,5 Tonnen (von 11,5 Tonnen) zu erhöhen, ist eine wesentliche Voraussetzung, ohne die es nicht möglich sein wird, die zusätzliche Gewichtsgrenze voll auszunutzen”, unterstreicht ACEA.

Der Verband weist darauf hin, dass trotz der geringfügig höheren Antriebsachslast die Gesamtauswirkungen auf den Fahrbahnverschleiß aufgrund der Anpassung der Gewichtsverteilung des Fahrzeugs noch geringer sein werden.

ACEA schlägt außerdem vor, für emissionsfreie Fahrzeuge eine zusätzliche Länge (+0,9 m) vorzusehen, was ebenso eine Voraussetzung wie zusätzliches Gewicht ist.

Darüber hinaus empfiehlt der Verband, die Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen zu ändern, damit die Richtlinie den Einsatz von Fahrzeugen mit neuen Konstruktionsmerkmalen unterstützt.

Ferner schlägt der Verband vor, seine Vorschläge zur Ausweitung und Vereinfachung des Einsatzes längerer und schwererer Fahrzeuge und Lastzüge beizubehalten, wie z. B. das Europäische Modulare System (EMS – Lang-LKW mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern im Vergleich zu den regulären).


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