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Ausnahmen von den täglichen Lenkzeiten und der wöchentlichen Ruhezeit verlängert

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Bis einschließlich 17. Mai 2020 gelten in Deutschland Ausnahmen von den täglichen Lenkzeiten und der wöchentlichen Ruhezeit. Dies hat die Bundesregierung aufgrund der durch das Coronavirus verursachten Sondersituation entschieden.

Wie BAG mitteilt, werden die Ausnahmen von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr für Fahrzeuge zugelassen, die im Werkverkehr oder im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sind und folgende Produkte transportieren:

1. Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebens- und Futtermittel, zwischen Produktions-, Lager- und Verkaufsstätten;

2. Güter zur medizinischen Versorgung sowie zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie (vor allem auch Produkte zur Analyse der Infektion, infektionsrelevante Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel u.ä.)

3. Treibstoffe

Die festgelegten Ausnahmeregelungen finden Anwendung für alle Fahrzeuge unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht und beinhalten Folgendes:

die tägliche Lenkzeit darf höchstens fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden. Weiter zu beachten sind die Bestimmungen zur höchstzulässigen Lenkzeit in der Woche (56 Std.) und Doppelwoche (90 Std.), was Abweichung von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist.

es dürfen zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, sofern in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen. Wurden zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten nacheinander eingelegt, ist die nächste Ruhezeit- als Ausgleich für diese zwei reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten – vor der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit einzulegen, was Abweichung von Artikel 8 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006) darstellt.

Dabei ist es hervorzuheben, dass die oben genannten Ausnahmen genutzt werden dürfen, nur wenn man sich völlig sicher ist, dass die Verkehrssicherheit davon nicht bedroht wird. Vor dem Anfang einer Fahrt muss geprüft werden, ob der jeweilige Fahrer im Stande ist, den Transport sicher durchzuführen.

Foto: control BAG

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